zelalzelal
Liebe Frau Bader, ich bin im 5. ssw. Ich möchte meinen Arbeitgeber gerne Bescheidgeben, aber ich habe Angst dass Sie mich kündigen. Weil meine Kollegin gekündigt wurde, als Sie schwanger wurde. Ich habe unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich habe Angst, zu sagen, dass ich schwanger bin aber ich muss es sagen, weil ich bei der Arbeit schwer heben muss :-( und ich muss ab und zu im Lager arbeiten, wo Feuchtigkeit, Schimmel gibt und keine Luft gibt.. Bitte helfen Sie mir, wann soll ich AG benachrichtigen? Sollte ich dies so schnell wie möglich machen? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in EG ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Also, erstmal vor weg... herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Du bist unkündbar. Auch deine Kollegin war in der Schwangerschaft unkündbar. Der Arbeitgeber kann und darf Dir gar nicht kündigen. Siehe § 9 MuSchG-Kündigungsverbot. Weiterhin würde ich persönlich so früh am Anfang der Schwangerschaft noch nichts sagen... die meisten Frauen warten ja die ersten 12 Wochen ab. Da du aber nicht unter den besten Bedingungen arbeiten musst, wäre es vielleicht schon angebracht vorab Bescheid zu geben. Es kann dir ja nichts passieren.
Sternenschnuppe
Du bist unkündbar. Wenn die Zustände im Betrieb so schlecht sind würde ich den Arzt um eine Krankmeldung bittrn bis der Herzschlag zu sehen ist. Dann notfalls ein Beschäftigungsverbot. Musst nicht hin und bekommst Deinen Lohn weiter. Wegen dem Schimmel Gewerbeaufsichtsamt. Ich hoffe ihr arbeitet nicht mit Lebensmitteln. Sollte er Dich dennoch kündigen, sofort zum Arbeizsgericht und Kundigungsschutzklage machen. Alles Gute
zelalzelal
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort und Information. Eine kurze Frage habe ich noch: Ich habe noch keinen Mutterpass, ich war auch noch nicht beim Arzt, mein Termin ist am 2.11. Ich habe nur ein Schwangerschaftstest gemacht(ClearBlue 2-3 Wochen). Sollte ich meinen AG trotzdem Bescheid geben? Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße
zelalzelal
Vielen Dank für deine Antwort :*
zelalzelal
Danke für deine Antwort Sonni :-))
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