Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe ein klitzekleines Problem: ich bin seit Dezember geschieden. Mein Ex zahlt für unsere gemeinsame Tochter Unterhalt. Auch ich bekomme etwas, da ich wegen der Erziehung der Kleinen nur eine halbe Stelle habe (ich bin Lehrerin). Als ich mit meinem neuen Partner zusammengezogen bin, wollte mein Ex für mich nicht mehr zahlen. Außergerichtlich gab es aber zwischen unseren Anwälten die Einigung, dass er DOCH noch (wenn auch weniger) zahlen muss, weil ich ja wegen der Kleinen weniger arbeite, und das habe nix mit meiner neuen Beziehung zu tun. JEtzt bin ich schwanger, wir freuen uns auf das Kind, aber ich habe Angst, dass er mir jetzt sofort das Geld streichen kann. MEiner meinung nach gilt das aber erst, wenn ich in den Mutterschutz gehe, oder? Bis dahin arbeite ich ja logischerweise weiter wegen meiner älteren Tochter weniger und nicht wegen des neuen Kindes. Wie ist da die Rechtslage? HErzlichen dAnk für ihre Hilfe mtina
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe mich wohl nicht richtig ausgedrückt. Ich werde gar nicht mehr anwaltlich vertreten. Mein Ex auch nicht. Die Streiterei wegen des Geldes ist eigentlich abgehakt, die Rechnung vom Anwalt schon bezahlt... Ich dachte, sie könnten mir eine kurze Antwort geben, ohne dass ich wieder so immens in die Tasche greifen muss... Ginge das? Falls ja: herzlichen Dank mtina
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