Mitglied inaktiv
Bin noch ein Jahr im Erziehungsurlaub, jetzt aber erneut schwanger geworden. 1. Wann muß ich spätestens den Arbeitgeber von dieser Schwangerschaft unterrichten? Auch der Geburtstermin wird noch innerhalb des Erziehungsurlaubes liegen. 2.Wann muß ich die Dauer des Erziehungsurlaubes für das zweite Kind melden? Ganz verbindliche Auskünfte wären mir sehr wichtig, weil ich sicher weiß, daß mir bei Nichteinhalten bestimmter Fristen bzw. Formalitäten der Arbeitgeber kündigt. (Diese wird nach Beendigung des Erziehungsurlaubes definitiv erfolgen, doch ich möchte diesen nicht vorher verlieren). Recht herzlichen Dank für Ihre Auskünfte.
Liebe Meike, bitte lesen Sie die Ausführungen im Forum unter "wichtige Hinweise". "Ganz verbindliche Auskünfte darf ich Ihnen auf dieser Seite nicht geben, da ich sonst selber Ärger bekommen kann. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder auf die www.homepage-recht.de N. Bader
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