Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitteilung Schwangerschaft AG

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mitteilung Schwangerschaft AG

Joul1978

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Hallo, ich bin noch bis Dezember 2012 in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Im Juni 2012 bekomme ich das zweite Kind. Wann muss ich meinem Arbeitgeber die erneute Schwangerschaft mitteilen? Wann muss ich eine erneute Elternzeit beantragen? Besteht die Möglichkeit z.b. bis September 2013 Elternzeit zu beantragen, oder kann nur ab Geburt des Kindes in ganzen Jahren Elternzeit genommen werden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, müssen Sie, der AG hat einen Anspruch auf kbaldige Kenntnis - er muss ja auch planen 2. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. 3. Man kann auch nur bis zu einem bestimmten Datum EZ beantragen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du beim ersten Kind mindestens zwei Jahre EZ genommen hast, kannst Du mit 7 Wochen Frist Deine Elternzeit verlängern - geht auch Taggenau. Einfach dem AG mitteilen. Wenn Du keine zwei Jahre EZ genommen hattetst geht es auch, aber der AG muss zustimmen. Insgesamt kannst Du pro Kind aber maximal 3 Jahre EZ nehmen. Wenn Du nun also bereits 3 Jahre EZ hattest, dann geht es nicht mit der Verlängerung. Mitteilen solltest Du Deinem AG die erneute Schwangerschaft möglichst schnell, verpflichtet dazu bist Du aber nicht. Die EZ des zweiten Kindes musst Du spätestens 1 Woche nach dessen Geburt Deinem AG mitteilen, dann wieder für die ersten 2 Jahre festgelegt. LG Sabine


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