Sonni74LS
Hallo Frau Bader, ich bin seit Juli 2010 bis Juli 2013 in Elternzeit. Seit August 2011 hab ich bei meinem AG eine Aushilfstätigkeit auf 400 EUR Basis begonnen. Ich habe nun Anfang Mai meine nächste Schwangerschaft mitgeteilt woraufhin mir schriftlich mitgeteilt wurde, das ab sofort auf meine Aushilfstätigkeit verzichtet werden kann. Da wir in der Vereinbarung zur Aushilfstätigkeit keine Kündigungsfristen festgelegt hatten wäre meine Frage nun: Ist das so einfach vom AG festzulegen? Da ich jetzt noch über 6 Monate bis zur Geburt habe fehlt mir ja doch jetzt das monatliche Gehalt, was zur Berechnung des Elterngeldes ja recht sinnvoll gewesen wäre. Mit freundlichen Grüßen sonni74ls
Hallo, Nein, das geht nicht, da Sie noch in Elternzeit sind. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Nein das geht nicht er kündigt dir ja quasie den Job,das geht nicht!!!!
SumSum076
Genau! Du hast mit deiner Aushilfstätigkeit quasi einen "neuen Job" und man kann in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden - auch nicht im Aushilfsjob! Dein AG wird dich weiter beschäftigen und weiter bezahlen müssen! Du solltest schriftlich und schnell auf diese Mitteilung antworten! Wenn tatsächlich von Kündigung gesprochen wurde, dann verweise auf das Mutterschutzgesetz und den Kündigungsschutz daraus = Kündigung ist nichtig. Wenn nur "auf dich verzichtet" werden kann, dann erinnere deinen AG daran, dass er dich trotzdem zu bezahlen hat und du ihm weiterhin deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst und du ihn so verstehst, als würde er dich aufgrund der Schwangerschaft freistellen wollen (bei Lohnfortzahlung). Und schon mal ein Tipp, den dein AG sicherlich (erstmal) ärgern wird: Du kannst pünktlich zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 die Elternzeit für Kind 1 unterbrechen. Das hätte zur Folge, dass dir dein Mutterschaftsgeld nicht für den 400-Euro-Job gezahlt wird, sondern für den alten/ursprünglichen Vollzeitjob! Zusätzlich kannst du deine Elternzeit aufsparen! Gruß Sabine
Sonni74LS
Hallo Sabine, gesetzt den Fall, ich nehme das jetzt so hin vom AG und bin ab sofort ohne den 400 EUR Job, dann bekomme ich ja auch nicht vom Bundesversicherungsamt das Mutterschaftsgeld (Einmalzahlung von 210 EUR) sondern gar nix, weil ich ja keinen 400 EUR Job mehr habe??? Das heißt, mir bleibt ja gar nix anderes übrig, als die Elternzeit von Kind 1 zu unterbrechen um überhaupt ein MG zu bekommen? Und nein, es ist nicht von "Kündigung" die Rede sondern einfach nur ein Einschreiben mit dem Hinweis "Jetzt wird Ihre Aushilfstätigkeit nicht mehr benötigt" gekommen. Eine Lohnfortzahlung werden die auf keinen Fall machen, selbst wenn ich die daran "erinnere", da werden die sich fein rausreden per Anwalt.
CKEL0410
Da können die sich aber nicht fein raus reden,auch nicht per Anwalt!!!! Ich wurd gucken das du weiter arbeiten kannst und dann die ez unterbricht zum mutteschutz und das Geld von der vz Stelle für den Mutterschaft mitnehmen ,wie oben beschrieben.
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