Kassandan
Liebe Frau Bader, für die Elterngeldstelle musste ich eine Bestätigung vom Arbeitgeber über die beantragte Elternzeit holen. Meine Entbindung war am 12.03.2015. Auf der Bestätigung vom Arbeitgeber steht Elternzeit vom 08.05.2015 (nach Ende des Mutterschutzes) bis 11.03.2015. Ist das so richtig wenn die Elterngeldstelle darauf hinweist, dass "die Elternzeit den beantragten Lebensmonaten genau entsprechen soll? Muss dann nicht auf die Bestätigung vom Arbeitgeber 12.03.2015 als Beginn der Elternzeit stehen? Bevor ich die Bestätigung an die Elterngeldstelle schicke wollte ich sicher gehen, dass es richtig ist, nicht dass es zu meinem Nachteil wird! Lieben Dank und schöne Grüße
Hallo, ich stimme mein Vorrednerinnen voll zu. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das müsste es. Elternzeit beginnt immer ab Geburt.
Mitglied inaktiv
Frage ist ja auch, was hast du dem Arbeitgeber mitgeteilt? Du musstest doch diesem auch die Elternzeit entsprechend melden. Hast du das den mit Geburt, oder erst nach dem Mutterschutz?
Kassandan
Danke für euere Antworten. Ich habe es ein Paar Tage nach der Entbindung dem Arbeitgeber mitgeteilt. Also muss mein Arbeitgeber mir eine neue Bestätigung schicken??
Sternenschnuppe
Was genau hast Du mitgeteilt ? Es kommt auf den Wortlaut an.
Mitglied inaktiv
Viele Frauen melden dem Arbeitgeber das folgendermassen: Vom... bis zum.... befinde ich mich in Mutterschutz, anschließend nehme ich meine Elternzeit bis zum...... Wenn Dein Ag das genau so übernommen hat, dann ist der Irrtum bereits durch Dich erfolgt. Und er hat es einfach eben so beibehalten. Richtig wäre eben gewesen, die Meldung: Ich nehme Elternzeit bis zum, ausgehend ab dem Geburtstermin meines Kindes am.... Bitte deinen AG das einfach entsprechend zu ändern, dann sollte das klar sein mit der Elterngeldkasse.
Kassandan
Ja dann habe ich einen Fehler gemacht :( ich habe geschrieben: "...werde ich die Elternzeit am 08.05.2015 für zunächst zwei Jahre beginnen." Aber das habe ich alles im Internet gelesen mit den Fristen und ab wann man Elternzeit nimmt!
Sternenschnuppe
Ja. Die aktive nimmst Du dann. Durch den Mutterschutz geht das ja nicht eher. Frag beim AG nach ob er es ändert. Ab Geburt EZ. Und überlege bitte auch ab wann Betreuung gesichert ist. Kindergärten nehmen oft erst mit dem neuen Schuljahr auf. August / September. Wenn Du ab Mai dann arbeiten mussz passt das nicht.
SumSum076
Ja, die Bestätigung ist richtig so bzw nicht verkehrt! Die Mutterschutzzeit wird auf die Elternzeit angerechnet, ob der AG das nun bestätigt oder nicht. Was aber fraglich und zu klären wäre...wolltest du die Elternzeit nun am 11.3. enden lassen oder am 07.05.? Beides wäre möglich! Gruß Sabine
Kassandan
Danke! ja du hast recht. Wenn ich zwei Jahre beantragt habe dann muss das eigentlich bis 07.05. laufen! Ach warum muss das alles so kompliziert sein? Ich habe das Gefühl unsere Personalabteilung hat auch keine Ahnung!
Sternenschnuppe
Baby schnappen, hinfahren und vor Ort klären. Damit habe ich beste Erfahrungen gemacht.
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