Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ich habe folgende Frage, im November 2002 bin ich in Mutterschutz gegangen, Ende Dezember 2002, kam unser erstes Kind zur Welt, im Juli 2005, dann Nummer 2 und im Februar 2007 kam unser "Unfall", nun bin ich mir nicht gamz sicher wann meine Elternzeit nun entgültig vorbei sein wird, eine Bekannte sagte mir ab dem 2. Kind würde der Rest der Elternzeit verfallen, stimmt das? Falls nein, wird der Mutterschutz für Kind 2 und 3 mit in die Elternzeit eingerchnet oder kann man diese hintendran hängen, bin ehrlich gesagt etwas planlos. danke und viele Grüße Antje
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB
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