Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wann elterngeld kündigen-schwanger in elternzeit

Frage: wann elterngeld kündigen-schwanger in elternzeit

TinaTuna

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Hallo Frau Bader, ich bin bis 19.06.2014 in Elternzeit und bin nun wieder achwanger.(29.ssw) mein jetziger Mutterschutz fängt am 23.05.14 an und Elternzeit(die noch jetzt läuft) endet am 19.06.2014. wie läuft das jetzt ab? 1)Habe ich Anspruch über Mutterschutzgeld? Also muss der AG mir auch einen Teil überweisen? Ich bin noch ganz normal eingestellt.. 2)wann muss ich elternzeit beenden? 3) kann mein Arbeitgeber mich jetzt kündigen oder bin ich wieder im Schutz? vielen dank für Ihre Antwort ;) Schöne grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beenden die erste EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes, bekommen das volle MG und haben Kuendigungsschutz Liebe Gruesse, NB


TinaTuna

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Von welchem Lohn geht man dann bei erneuter ELterngeld aus?


Sternenschnuppe

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Hallo 1. ja, wenn Du Deine Elternzeit beendest 2. zum Tag vor dem neuen Mutterschutz 3. nein, schwanger = Kündigungsschutz Zu Deiner Ergänzung müsste man wissen wie alt das erste Kind ist. Alles echtes Elterngeld bis zum ersten Geb. wird durch alten Lohn ersetzt. Alles ab dem 13. Lebensmonat zählt das was Du an Einkommen hattest durch arbeiten. Die 12 Monate vor neuem Mutterschutz zählen.


TinaTuna

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Oh vielen lieben Dank für deine Antwort ;) sehr lieb!! also mein Sohn ist jetzt 10Monate alt..(im juni 2013 geboren) und Elternzeit habe ich für ein Jahr beantragt.. also bekomme ich seit 10 Monaten Elterngeld. Was heisst das jetzt für mich? Nimmt man 67prozent von elterngeld oder von meinem Lohn vorm Elterngeld? Lieben Dank ;**


Sternenschnuppe

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67% von alten Lohn Dazu kommen dann noch vom errechneten Elterngeld 10% obendrauf jeden Monat als Geschwisterbonus. Wenn Du Deine Elternzeit beendest ( was finanziell Sinn macht, dann musst Du das der Elterngeldstelle aber melden, da Du dann ja wieder Lohn hat ( Mutterschaftsgeld ) und nicht mehr in Elternzeit bist. Daher gibt es in der Mutterschutzzeit kein Elterngeld. Finanziell ist das Mutterschutzgeld ja aber mehr.


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