Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann dem Arbeitgeber sagen?

Frage: Wann dem Arbeitgeber sagen?

Mitglied inaktiv

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Guten Abend Wann muss man denn dem Arbeitgeber sagen, dass man SS ist? Sofort, wenn man es erfährt, oder kann man die 3 Monate abwarten, bis die "gefährliche" Zeit vorbei ist? Nicht dass in der Arbeit ein Tumult ausbricht und dann verliert man das Kind doch... Also - MUSS man es dem Arbeitgeber sagen, wenn man den Mutterpass hat, oder darf man warten - auf die Gefahr hin, dass man gekündigt wird? (Soweit ich weiß hat man ab dem Zeitpunkt wo der Arbeitgeber Bescheid weiß Kündigungsschutz) Vielen Dank und einen guten Rutsch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallöle... man muß es dem AG nicht sagen... ich habe es in der 19 SSW gesagt, weil man bei mir kaum was gesehen hatte. Aber eine Pflicht gibt es keine... könnte halt nur Problematisch werden, wenn man in einem Beruf mit Chemikalien oder schwer heben zu tun hat..., da der AG ja dann Ersatzmöglichkeiten finden muß. Aber eine bestimmte Frist ab wann man es sagen muß gibt es nicht LG Peeka


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