mimimetus
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 23.12.2017 geboren und ich würde gerne 1 jahr lang elternzeit nehmen. Von wann bis wann wär das denn? Ich blick nämlich nicht mehr durch. Das ganze mit mutterschutzfrist usw bringt michcecht durcheinander. Lg
Hallo, ab Geburt. Bei einem Jahr EZ besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Die sinnvollere Überlegung ist doch: Ab wann willst Du wieder arbeiten? Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt, also am 23.12.17, und Du kannst maximal 3 Jahre, also bis 22.12.20, Elternzeit nehmen. Zwischen diesen beiden Terminen muß irgendwo das Ende der Elternzeit liegen. Such Dir ein Datum aus ;-). (Das Elterngeld endet - wenn Du Basiselterngeld wählst und nicht alleinerziehend bist - am 22.12.18. Aber danach hattest Du ja eigentlich nicht gefragt.....)
Mitglied inaktiv
Du musst jetzt schnell EZ melden, sonst musst Du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten!
Mitglied inaktiv
Ahmmm, ab Geburt. Allerdings kannst du jetzt nur hoffen das der AG nicht auf 7 Wochen vor Antritt besteht - sonst musst du nämlich einige tage arbeiten. Deine EZ hättest du spätestens am 30.12ten dem AG fest melden müssen - außer du hast ein Frühchen oder Zwillinge. Davon ab, wenn das Kind am 23.12ten geboren worden ist, bekommst du um den 23.11.19 herum das letzte Mal EG - dann ist der Anspruch durch außer Du hast 14 Monate wegen Alleinerziehend. Ab dem 23.12.19 müsstest du dann wieder Vollzeit antreten. Planst du danach eh nur TZ zur arbeiten, würde ich nicht 1 Jahr EZ nehmen sondern mindestens 2 Jahre. Und dem AG gleich mitteilen das du ihm ab dem 1ten Geburtstag oder wahlweise jeden anderen Tag danach wieder in TZ innerhalb der EZ zur Verfügung stehst. Weil auch in der EZ darf man arbeiten - bis zu 30 Std die Woche - und genießt weiterhin vollen Kündigungsschutz. da man sich zudem für die ersten 2 Jahre festlegen muss und du jetzt noch nicht weiß ob du wirklich spätestens Weihnachten 19 einen VZ-Kinderbetreuungsplatz hast oder überhaupt einen Betreuungsplatz, rate ich dazu gleich 2 Jahre zu melden. wenn Dein Ag dann keine TZ-Tätigkeit hat, kannst du mit seinem OK auch woanders arbeiten in TZ. Davon ab muss man keine ganzen jahre oder Monate EZ melden sondern kann wahlweise jeden beliebiges Datum bis zum tag vor dem 3ten Geburtstag melden. es gibt halt nur eben kein Geld mehr wenn das EG verbraucht ist. Ach ja, da die meisten Krippen, KiTas, KiGa´s und TaMu nur zu Aug/Sept neue Kinder aufnehmen und sicherlich nicht vor Weihnachen, spricht das noch mehr dafür eben länger wie ein Jahr zu nehmen. Frist Mutterschutz läuft gleichzeitig mit EZ - nur braucht Frau erst spätestens eine Woche nach Geburt dem AG die EZ mitteilen weil sie ja eh mindestens 8 Wochen nach Geburt nicht arbeiten darf - und EZ muss man 7 Wochen vor Antritt melden. Da der AG das nicht umgehen kann, genau wie AN, darf Frau EZ ab Geburt nehmen und nicht erst ab nach Mutterschutz. Sie bekommt ja bei 3 Jahre EZ auch nicht bis Wochen nach dem 3ten Geburtstag EZ. Und es empfiehlt sich eh immer feste Daten zu nennen und keine Formulierungen wie ich nehme 1 oder 2 Jahre.
Mitglied inaktiv
Ach ja, EG wird im voraus gezahlt, sprich wenn du die letzte Zahlung am 22.11.19 bekommt, endet der EG-Anspruch am 23.12.19. jegliches Einkommen davor musst du der EG-Kasse mitteilen, Einkommen nach dem 23.12.19 nicht mehr - außer du nimmst EG Plus. Wobei wenn du eh planst nach einem Jahr wieder zu arbeiten wäre EG Plus Blödsinn.
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