Mitglied inaktiv
leider habe ich keine Antwort von Ihnen auf meine Frage erhalten und stelle sie somit erneut. Ich habe in der letzten Zeit zwei unterschiedliche Aussagen zu meinem Fall und hoffe, Sie können mir helfen. Mein Sohn wurde am 09.10.2001 geboren. Da ich noch den ganzen Urlaub hatte wurde ich gebeten, den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen, womit ich auch einverstanden war. Der Arbeitgeber wußte selber am Anfang nicht, wann ich wieder arbeiten komme. Erst habe ich eine Schreiben bekommen mit Datum 8.4.2004 (Elternzeit und Urlaub mit reingerechnet), dann später ein Schreiben, daß die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz und nach dem Urlaub beginnen würde, ich also erst am 24.07.2004 arbeiten müßte. Jetzt hatte ich irgendwo mal gelesen, daß der Urlaub doch mit reinzählt. also die erste Variante gilt. Wann beginnt nun die Erziehungszeit, wenn sie gleich genommen wird? Beginnt sie mit der Geburt des Kindes und wird nur durch den Urlaub unterbrochen oder beginnt die Erziehungszeit nach dem Mutterschutz und somit nach dem Urlaub? Ist für mich sehr wichtig, da ich ein zweites Kind erwarte und davon auch das Mutterschaftsgeld abhängt.
Hallo, ich verstehe die Frage nicht.Haben Sie drei Jahre genommen? Dann müssen Sie, unabhängig von Urlaub, Mutterschutz etc. am 3. Geb. wieder arbeiten gehen bzw. ab diesem Tag neuen EU für ein weiteres Kind beantragen. Gruß, NB
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