Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe in der letzten Zeit zwei unterschiedliche Aussagen zu meinem Fall und hoffe, Sie können mir helfen. Mein Sohn wurde am 09.10.2001 geboren. Da ich noch den ganzen Urlaub hatte wurde ich gebeten, den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen, womit ich auch einverstanden war. Somit begann mein Erziehungsurlaub von 2 1/2 Jahren am 25.01.2002 und soll endet am 24.07.2004. Wann beginnt eigentlich die Erziehungszeit, wenn sie gleich genommen wird? Beginnt sie mit der Geburt des Kindes und wird nur durch den Urlaub unterbrochen oder beginnt die Erziehungszeit nach dem Mutterschutz und somit nach dem Urlaub? Ist für mich sehr wichtig, da ich ein zweites Kind erwarte und davon auch das Mutterschaftsgeld abhängt. Vielen Dank!
Mitglied inaktiv
Hallo Brit, die EZ endet: enweder an dem tagm, den Du irgnedwann mal angeben hast oder spätestens am Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes. ... nur eines verstehe ich jetzt nicht: Du schreibst Doch sowieso ein Enddatum "24.7.2204" -> wie kommst Du auf dieses? Viele Grüße Désirée
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leider habe ich keine Antwort von Ihnen auf meine Frage erhalten und stelle sie somit erneut. Ich habe in der letzten Zeit zwei unterschiedliche Aussagen zu meinem Fall und hoffe, Sie können mir helfen. Mein Sohn wurde am 09.10.2001 geboren. Da ich noch den ganzen Urlaub hatte wurde ich gebeten, den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen, wom ...
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Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
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