Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe in der letzten Zeit zwei unterschiedliche Aussagen zu meinem Fall und hoffe, Sie können mir helfen. Mein Sohn wurde am 09.10.2001 geboren. Da ich noch den ganzen Urlaub hatte wurde ich gebeten, den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen, womit ich auch einverstanden war. Somit begann mein Erziehungsurlaub von 2 1/2 Jahren am 25.01.2002 und soll endet am 24.07.2004. Wann beginnt eigentlich die Erziehungszeit, wenn sie gleich genommen wird? Beginnt sie mit der Geburt des Kindes und wird nur durch den Urlaub unterbrochen oder beginnt die Erziehungszeit nach dem Mutterschutz und somit nach dem Urlaub? Ist für mich sehr wichtig, da ich ein zweites Kind erwarte und davon auch das Mutterschaftsgeld abhängt. Vielen Dank!
Mitglied inaktiv
Hallo Brit, die EZ endet: enweder an dem tagm, den Du irgnedwann mal angeben hast oder spätestens am Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes. ... nur eines verstehe ich jetzt nicht: Du schreibst Doch sowieso ein Enddatum "24.7.2204" -> wie kommst Du auf dieses? Viele Grüße Désirée
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leider habe ich keine Antwort von Ihnen auf meine Frage erhalten und stelle sie somit erneut. Ich habe in der letzten Zeit zwei unterschiedliche Aussagen zu meinem Fall und hoffe, Sie können mir helfen. Mein Sohn wurde am 09.10.2001 geboren. Da ich noch den ganzen Urlaub hatte wurde ich gebeten, den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen, wom ...
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Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
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Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
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