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Hallo Frau Bader, am 23.02.03 wird mein Sohn 1 Jahr alt und meine Erziehungszeit endet. Wann wäre eigentlich mein 1. Arbeitstag? Der 23.02. oder der 24.02.? Desweiteren habe ich von 2001 noch Resturlaub und für 2002 stehen mir für die Zeit des Mutterschutzes ebenfalls noch Urlaubstage zu. Gibt es eine Frist, bis wann der Urlaub beantragt werden muß? Ich würde ihn gleich im Anschluß an den Erziehungsurlaub nehmen. Kann eigentlich der Resturlaub von 2001 vom Betrieb gestrichen werden? Ich hatte bis zum Entbindungstermin Beschäftigungsverbot. Daraufhin will mir mein Arbeitgeber den Urlaub nicht mehr gewähren, obwohl wir uns vorher einig waren, wann ich ihn nehme. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, je nach Antrag. Wenn Sie ein Jahr genommen haben, andet er am Geburtstag. Der Urlaub muss im 1. oder 2. Jahr nach dem EU genommen werden. Gruß, NB
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