Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann beginnt die tatsächliche Elternzeit?

Frage: Wann beginnt die tatsächliche Elternzeit?

Stern97

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Hallo Frau Bader, das ich nach der Geburt quasi 1 Woche Zeit habe um bei meinem AG die Elternzeit zu beantragen und der Kündigungsschutz greift, habe ich bereits herausgefunden. Wie formuliere ich nun die Zeitangabe des Beginns? ET 30.07.17. Das Ende ist mir auch klar, bei einem Jahr Elternzeit läuft diese in meinem Beispielfall am 29.07.18 ab Vielen Dank schonmal im Voraus. Herzliche Grüße T. Schubert


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, den Beginn definieren Sie gar nicht, nur datumsgenau das Ende. Sie sollten überlegen, mindestens zwei Jahre zu beantragen, damit Sie Anspruch auf Verlängerung haben.Sie können dann ja auch TZ in EZ arbeiten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Du beantragst diese allerdings nicht, sondern meldest sie nur. Einen Beginn muss mal nicht nennen. "Hiermit melde ich die Elzernzeit für mein Kind ( Name und Geburtsdatum) bis zum 29.07.2018 an." Wenn Du nach einem Jahr nicht mehr als 30 Stunden arbeiten willst empfehle ich dringend mindestens zwei Jahre anzumelden, einer Verlängerung muss der AG sonst nicht zustimmen.


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