Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann beginnt die EZ wenn ich im Antrag "Von 2. Lebensmonat" geschrieben habe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann beginnt die EZ wenn ich im Antrag "Von 2. Lebensmonat" geschrieben habe?

ahmed2099

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Der voraussichtliche Geburtstermin ist am 20.01.2023 und ich habe in der Mitteilung zur Elternzeit so geschrieben "Die Elternzeit soll wie folgt liegen: Von 2. Lebensmonat bis einschlieBlich 12. Lebensmonat." Wann genau beginnt die Elternzeit? weil sie es vom 20.03 berechnet haben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich kann man das nicht sagen, weil man noch nicht weiß, wann tatsächlich die Geburt ist. Wenn es tatsählich der 20.01. ist, beginnt der 2. Lebensmonat am 20.02. Liebe Grüße NB


Suomi

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Der zweite Lebensmonat beginnt am 20.02.. Ab 20.03. ist es der dritte Lebensmonat.


Succero

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Du hast ja zuerst noch 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt…also die ersten 2 Lebensmonate sozusagen…bis 19.03.23…in der Zeit darfst du ja eh nicht arbeiten. Liegt es vielleicht daran? Wann endet denn lt. Arbeitgeber deine EZ: nach dem 12. LM oder dem 14.?


netteKlarinette

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20.2.23 - 19.1.24 ist korrekt


netteKlarinette

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Falls du weiblich bist, kann die Elternzeit erst nach dem Muttersxhutz beginnen. Dieser endet gemäß Formular vom FA bzw. KKH nach 8 oder 12 Wochen. Ist aber nicht nahtlos der LM, dann musst du genau das Datum nach dem MuSchuEnde wählen. Der 20.3. ist da u U auch nicht korrekt


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