Klara1983
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich hätte eine Frage zum Beginn der Elternzeit. Ich werde direkt nach dem Mutterschutz bis einschließlich 31.05.2016 in Elternzeit gehen. Unser errechneter Geburtstermin ist der 29.08.2015. Wir lassen am 12.08.2015 einen geplanten Kaiserschnitt machen. Ist es richtig, dass der Beginn der Elternzeit der 25.10.2015 ist? Das wären dann 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. Gilt das Datum auch wenn unser Kind schon am 12.08.2015 geboren wird? Wann endet der Mutterschutz, wenn unser Kind weniger als 2.500 Gramm wiegt? Gilt es dann als Frühgeburt? Vielen Dank für Ihren Einsatz!!!! Mit freundlichen Grüßen Klara
Hallo, 1. Die EZ beginnt immer mit der Geburt 2. Wenn das Kind ein attestiertes Frühchen ist verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wo. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elternzeit beginnt immer ab Geburt ! Unter 2500 Gramm oder mehr als 4 Wochen zu früh gilt als Frühgeburt. Dann gibt es 4 Wochen mehr Mutterschutz. Das was vorne fehlt beim geplanten KS wird hinten angehängt. Elternzeit melden muss man immer bis 7 Wochen bevor der Mutterschutz endet. Denn danach beginnt erst die aktive Elternzeit.
Hallo, 1. Die EZ beginnt mit der Geburt 2. Bei einem attestierten Frühchen verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wo Liebe Grüße NB
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