Venaarii
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Kind ist am 31.08.14 geboren. Seit April 14 habe ich ein Beschäftigungsverbot. Mein Vertrag endet am 30.12.14. Mit dem Arbeitgeber wurde vereinbart, dass ich die 20 Tage Resturlaub nach dem Mutterschutz nehme. Das bedeutet: Mutterschutz endet am 06.11., ab 7.11.-4.12. würde ich Urlaub gnehmen und ab 05.12. - 30.12. Elternzeit beantragen. Der Papa hat seit Geburt zwei Monate EZ und arbeitet Teilzeit weiter. Nun bin ich unsicher: 1. Ob ich die Elternzeit aufgrund des Elterngeldes bereits zum 01.12.14 beantragen sollte/müsste? 2.Ob das Elterngeld von mir ab Geburt oder ab dem 05.12.14 respektive dem 01.12.14 beantragt werden muss. Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus!
Hallo, das ist keine gute Regelung, Sie verschenken EG. Sie können die EZ jetzt erst nach dem Urlaub nehmen und somit auch erst ab dann EG bekommen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was machst Du nach dem Urlaub? Mutterschutzzeit sind immer verbrauchte Elterngeldmonate der Mutter. Daher nehme erst ab Geburt 2 Monate und dann Deinen Resturlaub. Dann muss da keiner was verrechnen.
FelixNoah2013
Du musst deinen Urlaub überhaupt nicht nach dem Mutterschutz nehmen, sondern anschließend an deine Elternzeit, der Urlaub verfällt nicht!
Mitglied inaktiv
Ehrliche Frage, wer hat dir zu diesem Mist geraten? Du verschenkst so Geld, und das nicht wenig wenn es richtig fies kommt. Elterngeld gibt es immer höchstens bis zum 14ten Lebensmonat - wenn beide Partner nacheinander ihren Teil nehmen. Die Zeiten für Mutterschutz werden da dann immer der Frau zugesprochen, auch dann wenn Mann auch daheim bleibt. Und, Elterngeld wird IMMER für ganze Lebensmonate gerechnet, wenn du also wegen der 20 Tage auch noch in den nächsten Lebensmonat rutschst, verlierst du nicht nur einen Monat Elterngeld, sondern 2. Geld was ihr unwiderruflich verliert - und das wegen 20 Tage Urlaub. Da hätte man besser Papa´s Zeit entsprechend verschoben.
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