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Hallo Frau Bader, meine Situation ist folgende: Ich lebe nicht mit dem Vater meines Kindes (Geburt Dezember) zusammen. Wir haben getrennte Wohnsitze in verschiedenen Orten. Wir führen sozusagen eine Wochenendbeziehung und das Kind wird bei mir gemeldet werden. Wir haben nicht vor zusammenzuziehen, zu heiraten oder einen gemeinsamen Wohnsitz anzunehmen. Gelte ich bei der Inanspruchnahme des Elterngeldes und der Elternzeit als Alleinerziehend und kann die 2 Vater-Monate für mich in Anspruch nehmen? Mit freundlichen Grüßen Friedrich
Hallo, ich denke, Sie sind alleinerziehend Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Meine Cousine lebt in ähnlichen Umständen, Sie hat die 2 Partnermonate bekommen. Dürfte also klappen.
Mitglied inaktiv
ich hatte den gleichen Fall im Jahr 2007, als alleinerziehend gilt man da nur wenn man das alleinige Sorgerecht als Mutter hat, so zumindest wurde es bei mir begründet, als ich die Ablehnung für die 2 zusätzlichen Monate bekam, weil wir uns zum Wohle des Kindes für das gemeinsame Sorgerecht entschieden haben.
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