Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Situation ist folgende: Ich lebe nicht mit dem Vater meines Kindes (Geburt Dezember) zusammen. Wir haben getrennte Wohnsitze in verschiedenen Orten. Wir führen sozusagen eine Wochenendbeziehung und das Kind wird bei mir gemeldet werden. Wir haben nicht vor zusammenzuziehen, zu heiraten oder einen gemeinsamen Wohnsitz anzunehmen. Gelte ich bei der Inanspruchnahme des Elterngeldes und der Elternzeit als Alleinerziehend und kann die 2 Vater-Monate für mich in Anspruch nehmen? Mit freundlichen Grüßen Friedrich
Hallo, ich denke, Sie sind alleinerziehend Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Meine Cousine lebt in ähnlichen Umständen, Sie hat die 2 Partnermonate bekommen. Dürfte also klappen.
Mitglied inaktiv
ich hatte den gleichen Fall im Jahr 2007, als alleinerziehend gilt man da nur wenn man das alleinige Sorgerecht als Mutter hat, so zumindest wurde es bei mir begründet, als ich die Ablehnung für die 2 zusätzlichen Monate bekam, weil wir uns zum Wohle des Kindes für das gemeinsame Sorgerecht entschieden haben.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich erhoffe mir Antworten auf meine Fragen in einer besonderen Lage... Ich bekomme Ende Dezember 2013 mein Baby, ich bin allein (ohne den Erzeuger), mein Arbeitsvertrag endet zum 28.02.2014, in Mutterschutz gehe ich ab dem 18.11.2013. Meine Fragen: Muss ich mich beim Arbeitsamt melden ab dem 01.03.2014 bzgl. "Nicht in einem Arbeitsv ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Mai ein Jahr alt, ich bin momentan für 12 Monate in Elternzeit und erhalte auch Elterngeld. Im Oktober habe ich mich vom Kindsvater getrennt, der auch schon seitdem ausgezogen ist. Nun weiß ich, dass ich als alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht 14 Monate Anspruch auf Elterngeld habe. Das Problem ist nu ...
Hallo Fr. Bader, ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt und der Kindsvater 2 Monate. Allerdings hatten wir uns zwischenzeitlich getrennt und ich wohne mit dem Kind seit Mitte Mai in eigener Wohnung. Kann ich dann die beiden Monate (13+14) überhaupt noch beantragen oder ist das aussichtslos, weil der Kindsvater auch 2 Monate Elternzeit mit Eltern ...
Hallo Frau Bader, ich stecke gerade in einem großen Problem und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Kurz zu meiner Situation: Ich bin alleinerziehend (Sohn 1,8 Jahre alt) Vater ist unbekannt(One Night Stand).Vor meiner SS habe ich in einem Vollzeitjob im Labor gearbeitet,bin jetzt in Elternzeit bis Nov.2021 .Dieser Job ist aber sehr weit en ...
Hallo Frau Bader, leider bin ich während der Schwangerschaft mit Kind Nr 3 Alleinerziehend geworden . Der Vater der Kinder zahlt Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt wird aufgrund seines niedrigen Gehaltes nicht möglich sein. Nach den 14 Monaten Elterngeld müsste ich wieder arbeiten gehen,um alles finanziell stemmen zu können. Sprich me ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita
- Termine FA - Freistellung
- Mutterschaftszuschuss bei TZ in EZ - Einfluss von Gehaltserhöhungen
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa
- Mindestbezugszeit Elterngeld
- Kinderzuschlag und Wohngeld