Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Situation ist folgende: Ich lebe nicht mit dem Vater meines Kindes (Geburt Dezember) zusammen. Wir haben getrennte Wohnsitze in verschiedenen Orten. Wir führen sozusagen eine Wochenendbeziehung und das Kind wird bei mir gemeldet werden. Wir haben nicht vor zusammenzuziehen, zu heiraten oder einen gemeinsamen Wohnsitz anzunehmen. Gelte ich bei der Inanspruchnahme des Elterngeldes und der Elternzeit als Alleinerziehend und kann die 2 Vater-Monate für mich in Anspruch nehmen? Mit freundlichen Grüßen Friedrich
Hallo, ich denke, Sie sind alleinerziehend Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Meine Cousine lebt in ähnlichen Umständen, Sie hat die 2 Partnermonate bekommen. Dürfte also klappen.
Mitglied inaktiv
ich hatte den gleichen Fall im Jahr 2007, als alleinerziehend gilt man da nur wenn man das alleinige Sorgerecht als Mutter hat, so zumindest wurde es bei mir begründet, als ich die Ablehnung für die 2 zusätzlichen Monate bekam, weil wir uns zum Wohle des Kindes für das gemeinsame Sorgerecht entschieden haben.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich erhoffe mir Antworten auf meine Fragen in einer besonderen Lage... Ich bekomme Ende Dezember 2013 mein Baby, ich bin allein (ohne den Erzeuger), mein Arbeitsvertrag endet zum 28.02.2014, in Mutterschutz gehe ich ab dem 18.11.2013. Meine Fragen: Muss ich mich beim Arbeitsamt melden ab dem 01.03.2014 bzgl. "Nicht in einem Arbeitsv ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Mai ein Jahr alt, ich bin momentan für 12 Monate in Elternzeit und erhalte auch Elterngeld. Im Oktober habe ich mich vom Kindsvater getrennt, der auch schon seitdem ausgezogen ist. Nun weiß ich, dass ich als alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht 14 Monate Anspruch auf Elterngeld habe. Das Problem ist nu ...
Hallo Fr. Bader, ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt und der Kindsvater 2 Monate. Allerdings hatten wir uns zwischenzeitlich getrennt und ich wohne mit dem Kind seit Mitte Mai in eigener Wohnung. Kann ich dann die beiden Monate (13+14) überhaupt noch beantragen oder ist das aussichtslos, weil der Kindsvater auch 2 Monate Elternzeit mit Eltern ...
Hallo Frau Bader, ich stecke gerade in einem großen Problem und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Kurz zu meiner Situation: Ich bin alleinerziehend (Sohn 1,8 Jahre alt) Vater ist unbekannt(One Night Stand).Vor meiner SS habe ich in einem Vollzeitjob im Labor gearbeitet,bin jetzt in Elternzeit bis Nov.2021 .Dieser Job ist aber sehr weit en ...
Hallo Frau Bader, leider bin ich während der Schwangerschaft mit Kind Nr 3 Alleinerziehend geworden . Der Vater der Kinder zahlt Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt wird aufgrund seines niedrigen Gehaltes nicht möglich sein. Nach den 14 Monaten Elterngeld müsste ich wieder arbeiten gehen,um alles finanziell stemmen zu können. Sprich me ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht