Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mama2009

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Guten Tag,  Kind 2 Jahre alt und besucht eine Krippen Einrichtung für wenige Stunden 3 Stunden , Elternzeit noch 1 Jahr bis zum 3 Lebensjahr ohne Elterngeld,  da ausgeschöpft, kann man Bürgergeld beantragen? Arbeitgeber ist vorhanden   


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf das Bundesland an. In Berlin wird es nicht klappen, in RLP zB schon. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Elternzeit muss man sich leisten können. In erster Linie ist dein Partner für den Unterhalt zuständig. Ansonsten; TZ in Elternzeit arbeiten in den Stunden wo das Kind betreut ist (notfalls Stunden verlängern). Bürgergeld ist für unverschuldete Notlagen gedacht. 


Sternenschnuppe

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Beantragen kann man alles.  Dein Kind hat einen Betreuungsplatz, Du einen Arbeitgeber. Wieso soll der Steuerzahler für Dich zahlen? Sprich mit dem Vater des Kindes wie ihr das finanzieren wollt. 


SuJam

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Du hast ein Recht darauf dein Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres selbst zu erziehen. In manchen Bundesländern auch Vollzeit mit dem Anspruch auf Bürgergeld - auch wenn manche hier im Rechtsforum gern immer wieder ihre von Neid und Missgunst geprägte Meinung kundtun wollen.  Wenn dein Kind allerdings fremdbetreut wird, bist du soweit ich das weiß, erstmal angehalten in dieser Zeit zu arbeiten. Wenn du einen Partner hast, dann kann meines Wissens nach auch er aufgefordert werden sich einen anderen Job mit höherem Verdienst zu suchen. So erging es mal einer Studentin, die ein Jahr Pause genommen hatte. Ich würde einfach beim Bürgeramt nachfragen wie es in deinem Fall ist.


Sternenschnuppe

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Neid und Missgunst? Mit Sicherheit nicht.  Hier vermittelt das Jobcenter ganz real Kindergartenplätze ab einem Jahr. Damit man mindestens Teilzeit arbeitet.  Zudem hat das Kind auch einen Vater, der das finanzieren könnte ggf.    Jeder soll gerne solange Zuhause bleiben wie er das möchte, aber doch nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft. Bürgergeld ist für kurzfristige! unverschuldete finanzielle Notlagen.    Sie hat keine. 


Neverland

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Kind hat einen Betreuungsplatz, also wird man dich wohl zum Arbeiten anhalten. Bei 3 Std täglich - was ein ungewöhnlicher Umfang ist, da in der Regel 25 Std Plätze, wird man dir auch eine Erhöhung der Betreuung nahelegen. Wie "streng" man bei euch ist, hängt halt vom Berater und Amt ab und in erster Linie vom Betreuungsschlüssel der in eurer Region ist. Wohnst du im Oster wo aktuell KiTas mangels Kinder geschlossen werden, wird es für dich wohl schwer mit den Argumenten. Nebenbei der Rat, statt Bürgergeld würde ich immer auch erst Wohngeld im Blick haben. Damit fährt man meistens sehr viel besser. Wenn es da an wenigen Euros scheitert, rate ich zum unproblematischen Nebenjob, wie zB Putzstelle oder Regale einräumen. Noch besser aber, Du sprichst mit deinem AG ob du nicht langsam mit wenigen Stunden wieder einsteigen kannst.


Mama2009

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Wohnhaft in Niedersachsen 


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