Mia Schomann
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit schwanger und aktuell in Teilzeit in einer vollstationären psychiatrischen Einrichtung tätig. Zusätzlich studiere ich im 6. Semester. Während der Semesterferien habe ich vorübergehend in Vollzeit gearbeitet, danach jedoch wieder auf Teilzeit reduziert. Da ich aufgrund meiner Tätigkeit voraussichtlich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen werde, mache ich mir nun Sorgen um die Höhe meines Gehalts während des Beschäftigungsverbots (Mutterschutzlohn). Ich habe gelesen, dass sich der Mutterschutzlohn aus dem Durchschnittsgehalt der letzten drei abgerechneten Monate ergibt. Meine Frage ist nun: Wird das höhere Gehalt aus meiner befristeten Vollzeitbeschäftigung in der Berechnung berücksichtigt oder zählt nur mein aktueller Teilzeitverdienst? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV erhalten würden, sonst würde die Schwangerschaft ja zu einer Besserstellung führen. Das Arbeitsrecht soll aber nur dafür sorgen, dass man nicht schlechter gestellt ist. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Es zählt der Teilzeitverdienst.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner