Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: BV

Mia Schomann

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit schwanger und aktuell in Teilzeit in einer vollstationären psychiatrischen Einrichtung tätig. Zusätzlich studiere ich im 6. Semester. Während der Semesterferien habe ich vorübergehend in Vollzeit gearbeitet, danach jedoch wieder auf Teilzeit reduziert. Da ich aufgrund meiner Tätigkeit voraussichtlich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen werde, mache ich mir nun Sorgen um die Höhe meines Gehalts während des Beschäftigungsverbots (Mutterschutzlohn). Ich habe gelesen, dass sich der Mutterschutzlohn aus dem Durchschnittsgehalt der letzten drei abgerechneten Monate ergibt. Meine Frage ist nun: Wird das höhere Gehalt aus meiner befristeten Vollzeitbeschäftigung in der Berechnung berücksichtigt oder zählt nur mein aktueller Teilzeitverdienst? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV erhalten würden, sonst würde die Schwangerschaft ja zu einer Besserstellung führen. Das Arbeitsrecht soll aber nur dafür sorgen, dass man nicht schlechter gestellt ist. Liebe Grüße NB


User-1750749248

Beitrag melden

Es zählt der Teilzeitverdienst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.