Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erfrage aber kein RUB… an alle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Erfrage aber kein RUB… an alle

peekaboo

Beitrag melden

 Hallo Ihr Lieben, wer würde erben in folgendem Fall: Mann hat aus erster Ehe zwei Kinder und ist wieder verheiratet in zweiter Ehe. Ein Kind aus der ersten Ehe stirbt und ein paar Jahre später stirbt auch der Vater dieses Kindes. Die Exfrau und der Sohn des Mannes Lebens noch. Wäre hier auch die Exfrau erbberechtigt - praktisch als Blutsverwandte der verstorbenen Tochter?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Habe ja auch den Fachanwaltskurs Erbrecht :-) In dieser Konstellation erbt die 1. Frau nichts, da nur Abkömmlinge + Eltern u deren Abkömmlinge bzw Großeltern und deren Abkömmlinge usw erben. Da K1 vorverstorben ist und selber keine Abkömmlinge hat, fällt der Stamm weg. Anders wäre es, wenn erst der VAter u dann das K1 stirbt. So bleiben F2 und K2. Wenn es keinen Ehe- oder Erbvertrag / Testament gibt, erben beide zu 1/2. Spannend ist der sogen. "Ostmann-Fall". Der ist wahr. Reiche Erbin einer Gewürzdynastie lässt sich im Rosenkrieg scheiden, es gibt zwei Kinder (meine ich, Anzahl der KInder ist aber egal). Es kommt zu einem Verkehrsunfall, die Mutter und K1 sterben sofort, K2 lebt noch eine Weile im Krhs. Erbrecht? -> K2 als einzige überlebende Erbin erbt alles von ihrer Mutter und stirbt dann. Ihr Erbe ist der Vater. Das ist natürlich für die (tote) Mutter ein schlechtes Ergebnis, denn sie hat ja nicht gewollt, dass der verhaste Ex ihr Familienvermögen bekommt. Deshalb: Testament!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

In diesem Fall würde die Exfrau des Mannes in der Regel nicht erbberechtigt sein. Nach deutschem Erbrecht erben diedirekten Nachkommen (also die Kinder) und der Ehepartner des Verstorbenen. Da die Exfrau nicht mehr mit dem Mann verheiratet ist, hat sie in der Regel kein Erbrecht mehr, auch wenn sie die Mutter des verstorbenen Kindes ist. Das Kind aus der ersten Ehe, das noch lebt würde erben und die aktuelle Ehefrau zu gleichen Teilen. Die Exfrau hat also indiesem Szenario keine Erbansprüche, da sie nicht mehr Teil der aktuellen Erbgemeinschaft ist.


peekaboo

Beitrag melden

Danke, Sternschnuppe... ich dachte, dass die Extras zumindest den Pflichttell bekommen hätte aus dem "Erbe dass der Verstorbenen Tochter zugestanden hätte"


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hab das auch online gefunden so.  Vereinfacht: Man benötigt ein aktives direktes Verwandtschafstverhältnis zum Verstorbenen.  Dieses hatte die Ex für immer bei der leider verstorbenen Tochter. Aber ab Scheidung gibt es keinerlei rechtliche Verbindung mehr zum Exmann. Also auch keine Erbansprüche mehr. 


peekaboo

Beitrag melden

Guten Morgen Frau Bader, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Na das ist ja echt der Hammer… Wir haben zum Glück ein Testament gemacht als der Bub noch kleiner war. Inzwischen ist der 21 und großer Bruder 30.


peekaboo

Beitrag melden

Vielen Dank Sternschnuppe


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Deshalb steht bei Sterbeurkunden auch immer der Todeszeitpunkt drauf. Bei der Geburtsurkunde nicht.  Daran hängen ganze Erbabläufe.  Hab ich neulich erst gelernt.     


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.