mowgli4
Hallo Frau Bader, leider bin ich während der Schwangerschaft mit Kind Nr 3 Alleinerziehend geworden . Der Vater der Kinder zahlt Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt wird aufgrund seines niedrigen Gehaltes nicht möglich sein. Nach den 14 Monaten Elterngeld müsste ich wieder arbeiten gehen,um alles finanziell stemmen zu können. Sprich meine Kinder müssten alle 3 in die Ganztagesbetreuung mit Kosten insgesamt knapp unter 1000 € damit ich arbeiten gehen kann. Dazu kommt die Schwierigkeit, als Krankenschwester eine Arbeit zu finden, die von den Zeiten her zu der Beteuung passt. Besteht die Möglichkeit der staatlichen Unterstützung nach den 14 Monaten? Wohin kann ich mich diesbezüglich wenden? Wir wohnen aktuell noch in einem Haus,das zur Hälfte mir gehört, allerdings noch mit 190000€ belastet ist, welches mit einer monatlichen Rate von 1000 € von mir beglichen wird. Miete mit 3 Kindern und Hund in unserer Gegend würde deutlich mehr kosten. Kann vor der Zahlung von Leistungen erwartet werden, dass das Haus verkauft wird? Ich bin momentan ziemlich überfordert mit all den Gedanken und hoffe, sie können wir gute Ratschläge geben. Vielen Dank,
Hallo, es kommt auf das Bundesland an. In Berlin zB wird erwartet, dass man nach 12 Monate wieder arbeiten geht, da ab dann Kinderbetreuung möglich ist. Andere Bundesländer gehen von 3 Jahren aus, zB RLP. Die sozialrehtlichen Fragen kann ich Ihnen nicht besantworten, ich bin kein Fachmann ür Sozialrecht. Liebe Grüße NB
misses-cat
Das dass mit drei Kindern schwer ist keine Frage, mein Mann und ich sind selber in der Krankenpflege und haben hier zu Hause noch fünf bald sechs Kinder. Aber beide Krankenhäuser wo wir arbeiten haben so genannte Springer Teams, flexteams da kann man auch um 8 Uhr anfangen, eine Mutter einer Klassenkameradin ist in eine Internistische Arzt Praxis gewechselt mit den Kindern ( als Krankenschwester) , ambulante Pflegedienste suchen Händeringend. Ja da fallen Zuschläge weg, aber die Kosten der Kinderbetreuung würde sich verringern ( bei drei Recht kleinen Kindern müsstest du auch sicher nicht Vollzeit arbeiten aufstocken würde bestimmt bei jedem Amt durchgehen) falls du zuviel für Bürgergeld verdienst ginge Wohngeld und vielleicht auch Kinderzuschlag, wenn du eins davon berechtigt wird bekommen deine Kinder stark vergünstigt Mittagessen, Schulmaterial würde bezuschusst werden, Klassenfahrten übernommen usw
misses-cat
Nachtrag selbstverständlich wird verlangt das dass Haus verkauft wird , du müsstest deinem Mann ja Miete zahlen wenn du wohnen bleibst bzw entweder musst du ihn auszahlen oder er dich und dann müsstest du , bis zu einer Grenze, erst Mal davon Leben und bei nee sozial gefördert en Wohnung hättet ihr auch nicht das Recht für jedes Kind ein eigenes Zimmer, vier Personen vier Zimmer Ach so den Hund brauchst du nicht angeben bei sozial Leistungen das ist reines privat Vergnügen
Neverland
Versuch es mit Wohngeld bzw bei Eigentum Lastenzuschlag. Alles Gute.
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