mowgli4
Hallo Frau Bader, leider bin ich während der Schwangerschaft mit Kind Nr 3 Alleinerziehend geworden . Der Vater der Kinder zahlt Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt wird aufgrund seines niedrigen Gehaltes nicht möglich sein. Nach den 14 Monaten Elterngeld müsste ich wieder arbeiten gehen,um alles finanziell stemmen zu können. Sprich meine Kinder müssten alle 3 in die Ganztagesbetreuung mit Kosten insgesamt knapp unter 1000 € damit ich arbeiten gehen kann. Dazu kommt die Schwierigkeit, als Krankenschwester eine Arbeit zu finden, die von den Zeiten her zu der Beteuung passt. Besteht die Möglichkeit der staatlichen Unterstützung nach den 14 Monaten? Wohin kann ich mich diesbezüglich wenden? Wir wohnen aktuell noch in einem Haus,das zur Hälfte mir gehört, allerdings noch mit 190000€ belastet ist, welches mit einer monatlichen Rate von 1000 € von mir beglichen wird. Miete mit 3 Kindern und Hund in unserer Gegend würde deutlich mehr kosten. Kann vor der Zahlung von Leistungen erwartet werden, dass das Haus verkauft wird? Ich bin momentan ziemlich überfordert mit all den Gedanken und hoffe, sie können wir gute Ratschläge geben. Vielen Dank,
Hallo, es kommt auf das Bundesland an. In Berlin zB wird erwartet, dass man nach 12 Monate wieder arbeiten geht, da ab dann Kinderbetreuung möglich ist. Andere Bundesländer gehen von 3 Jahren aus, zB RLP. Die sozialrehtlichen Fragen kann ich Ihnen nicht besantworten, ich bin kein Fachmann ür Sozialrecht. Liebe Grüße NB
misses-cat
Das dass mit drei Kindern schwer ist keine Frage, mein Mann und ich sind selber in der Krankenpflege und haben hier zu Hause noch fünf bald sechs Kinder. Aber beide Krankenhäuser wo wir arbeiten haben so genannte Springer Teams, flexteams da kann man auch um 8 Uhr anfangen, eine Mutter einer Klassenkameradin ist in eine Internistische Arzt Praxis gewechselt mit den Kindern ( als Krankenschwester) , ambulante Pflegedienste suchen Händeringend. Ja da fallen Zuschläge weg, aber die Kosten der Kinderbetreuung würde sich verringern ( bei drei Recht kleinen Kindern müsstest du auch sicher nicht Vollzeit arbeiten aufstocken würde bestimmt bei jedem Amt durchgehen) falls du zuviel für Bürgergeld verdienst ginge Wohngeld und vielleicht auch Kinderzuschlag, wenn du eins davon berechtigt wird bekommen deine Kinder stark vergünstigt Mittagessen, Schulmaterial würde bezuschusst werden, Klassenfahrten übernommen usw
misses-cat
Nachtrag selbstverständlich wird verlangt das dass Haus verkauft wird , du müsstest deinem Mann ja Miete zahlen wenn du wohnen bleibst bzw entweder musst du ihn auszahlen oder er dich und dann müsstest du , bis zu einer Grenze, erst Mal davon Leben und bei nee sozial gefördert en Wohnung hättet ihr auch nicht das Recht für jedes Kind ein eigenes Zimmer, vier Personen vier Zimmer Ach so den Hund brauchst du nicht angeben bei sozial Leistungen das ist reines privat Vergnügen
Neverland
Versuch es mit Wohngeld bzw bei Eigentum Lastenzuschlag. Alles Gute.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine Situation ist folgende: Ich lebe nicht mit dem Vater meines Kindes (Geburt Dezember) zusammen. Wir haben getrennte Wohnsitze in verschiedenen Orten. Wir führen sozusagen eine Wochenendbeziehung und das Kind wird bei mir gemeldet werden. Wir haben nicht vor zusammenzuziehen, zu heiraten oder einen gemeinsamen Wohnsitz anzu ...
Hallo, ich erhoffe mir Antworten auf meine Fragen in einer besonderen Lage... Ich bekomme Ende Dezember 2013 mein Baby, ich bin allein (ohne den Erzeuger), mein Arbeitsvertrag endet zum 28.02.2014, in Mutterschutz gehe ich ab dem 18.11.2013. Meine Fragen: Muss ich mich beim Arbeitsamt melden ab dem 01.03.2014 bzgl. "Nicht in einem Arbeitsv ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Mai ein Jahr alt, ich bin momentan für 12 Monate in Elternzeit und erhalte auch Elterngeld. Im Oktober habe ich mich vom Kindsvater getrennt, der auch schon seitdem ausgezogen ist. Nun weiß ich, dass ich als alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht 14 Monate Anspruch auf Elterngeld habe. Das Problem ist nu ...
Hallo Fr. Bader, ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt und der Kindsvater 2 Monate. Allerdings hatten wir uns zwischenzeitlich getrennt und ich wohne mit dem Kind seit Mitte Mai in eigener Wohnung. Kann ich dann die beiden Monate (13+14) überhaupt noch beantragen oder ist das aussichtslos, weil der Kindsvater auch 2 Monate Elternzeit mit Eltern ...
Hallo Frau Bader, ich stecke gerade in einem großen Problem und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Kurz zu meiner Situation: Ich bin alleinerziehend (Sohn 1,8 Jahre alt) Vater ist unbekannt(One Night Stand).Vor meiner SS habe ich in einem Vollzeitjob im Labor gearbeitet,bin jetzt in Elternzeit bis Nov.2021 .Dieser Job ist aber sehr weit en ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz