Mella1307
Hallo Fr. Bader, ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt und der Kindsvater 2 Monate. Allerdings hatten wir uns zwischenzeitlich getrennt und ich wohne mit dem Kind seit Mitte Mai in eigener Wohnung. Kann ich dann die beiden Monate (13+14) überhaupt noch beantragen oder ist das aussichtslos, weil der Kindsvater auch 2 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug hatte? Vielen Dank für die Info
Hallo, wenn ich das richtig verstehe, hat er, als Sie noch zusammengelebt haben,die Elternzeit und vor allem das Elterngeld für zwei Monate bekommen. Dann sind diese Monate verbraucht. Sie können jedoch, mit Zustimmung des Arbeitgebers, die Elternzeit verlängern. Liebe Grüße NB
Andrea6
Du kannst doch 3 Jahre Elternzeit nehmen. Elterngeld allerdings gibt es maximal für 14 Monate, diese wurden ja schon genommen.
Mitglied inaktiv
Verlängern kannst du die EZ allerdings nur noch mit Zustimmung des AG da du weniger wie 2 Jahre gemeldet hattest. EG gibt es keines mehr. EZ und EG sind auch zwei völlig verschiedene Dinge die nur in teilen mit einander zu tun haben.
sterntaler82
Er hat sie noch genommen als ihr noch zusammen wart? Dann gelten die als verbraucht. Elterngeld bekommst du dann nicht mehr
Mella1307
Den ersten monat ja den zweiten hatte er als wir schon weg waren.
Himbeere2008
Elternzeit kann er nur nehmen, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt
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