AnaDro
Guten Tag Frau Bader, Seit 02. Mai 2019 bin krankgeschrieben wegen Rückenproblemen das ich kann nicht selber Autofahren, bin festgestellt bei eine logistick Firma als Sachbearbeiterin. Vor zwei Wochen war ich bei Frauenarzt dort wurde gesagt das ich schwanger bin. Heute ist es schon 9ssw. Mein Arbeitgeber weist noch nicht. Momentan bin bis 16. September krankgeschrieben und mein Hausarzt will weiterhin Krankmeldung verlangen bis ich nach Reha komme und Wiedereingliederung machen kann. Jetzt ist die Frage was ich machen soll, kann mein Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen? Soll ich so langer zu Hause bleiben bis das Hausarzt sagt ? Wie wird Mutterschutzgeld berechnet? Vielen lieben Dank für Ihren Antworten
Hallo, die Krankschreibung gehtd em BV vor. Solange Sie krank sind, spielt ein Bv keine Rolle Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das rechtfertigt doch kein individuelles BV.!!!!!!! Eine Krankmeldung geht jedem BV vor .
Mitglied inaktiv
Solange du aufgrund der Rückenprobleme krank bist, ist kein individuelles Beschäftigungsverbot relevant. Also abwarten, dann Reha und dann wenn du wieder arbeitsfähig ist, sieht man weiter.
AnaDro
Ich habe gemein BV nicht wegen Rückenproblemen sondern jetzt ist mir immer schlecht, ganzen Tagen nur im Bett und kann kaum gar nichts essen weil verschieden Gerüche von essen oder draußen auch von Rachen oder Alkohol... immer Übelkeit
Mitglied inaktiv
Das rechtfertigt auch kein BV vom Arzt... Wäre anders wärst du Köchin... Aber Bürojob? Deine Krankschreibung wegen Rücken hebelt jedes BV aus.
Felica
Du musst erst arbeitsfähig sein um ein BV zu bekommen. Zudem kann ein BV nur dann ausgestellt werden wenn die Beschwerden ursächlich mit der Arbeit zusammen hängen. Ist ein blödes Timing aber nicht änderbar.
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