Mitglied inaktiv
Hallo! Bin zur Zeit noch im EU-Rest noch ca. 1Jahr. Werde jetzt ca. 600km weit weg ziehen. Da ich ja nach dem EU nicht vor habe wieder in meinem alten Betrieb zu arbeiten durch die Entfernung, kommt die Frage auf, ob ich meinen Arbeitsvertrag jetzt schon kündigen muß, oder erst, wenn der EU zuende ist. Die neue Adresse muß ich ja sowieso mitteilen, und allein daran sieht der Betrieb ja schon, daß ich nicht zurückkomme. Oder ist es klüger nicht zu kündigen bevor der EU zuende ist (ich könnte ja wieder zurückziehen- weiß die Firma ja nicht wie lange ich warum und wo wohne, oder?) Generelle Frage: Hat es Nachteile oder neg. Folgen wenn ich jetzt kündige? Oder ist es total egal? Für eine Antwort meiner durcheinander Fragen wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße, Krissi
Liebe Krissi, ich kann Ihnen nicht dazu raten, zu kündigen. Im EU sind Sie nicht verpflichtet, am Arbeitsort zu wohnen und ohne Kü können Sie weiter den Vorteil des EU (beitragsfreie KK-Vers etc) nutzen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Fr.Bader, Bin gerade im Eu Beg.am 25.05.00 3 jahre.Möchte einen aufhebungsvertrag machen.(arbeitsvertrag wurde nie abgeschlossen)Da ich teilzeit arbeiten möchte bis zur Geburt des 2 Kindes, im oktober 2001 . Teilzeit ist ausgeschlossen bei meinem chef.Welche Kündigungsfrist besteht? Geht es auch sofort da er mich nicht halbtags beschäftigen kann.?Wir brauchen das geld.Steht mir dann bis zur vermittlung vom AA Arbeitslosengeld zu?Habe ich eine 3 Monatssperre ? Vielen dankfür ihre hilfe!!!!! Andrea
Liebe Andrea, ein Aufhebungsvertrag bedeutet die gleiche 3-Mo-Sperre beim ArbGeld wie eine Kündigg durch Sie. Dem können Sie nur durch eine Kü durch den AG entgehen. ArbGeld bekommen Sie im übrigen nur dann, wenn Sie auch dem Arbmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass man bei vielen AA nachweisen muss, wo man das Kind in der Zeit der Arbeit lässt. Wenn Sie dies nicht können, gibt es weder ArbGeld noch beitragsfreie KK. Wenn Sie kündigen und sich einen neuen Arbeitgeber suchen, bei dem Sie Teilzeit arbeiten, dürfen Sie 19 Std wegen EU( nicht überschreiten, 15 Std wegen ArbGeld. Dieses wird dann auch gekürzt. Als Faustregel (hängt von der Höhe des ArbGeldes ab) kann man sagen, dass sich selbst ein 630er in Zusammenhang mit ArbGeld meistens nicht lohnt. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n ...
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter besucht seit einigen Jahren einen Kindergarten. Nun hatte sie das Pech das wiederholt ihre besten Freunde den Kiga gewechselt haben. Letztes Jahr auch noch ihre Bezugsbetreuerin. Leider hat uns niemand informiert wer nun die Betreuung übernommen hat, wir vermuten die neue Leiterin. Sie ist recht jung und ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis 06/2025 in Elternzeit und bekomme bis 02/2025 EG Plus. Ich werde nach der Elternzeit nicht wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. eigentlich wollte ich meine Elternzeit 11/2024 vorzeitig beenden (nun habe ich gelesen dass das gar nicht so einfach ist), mich zwei Monate anstellen lassen, ...
Guten Tag, Ich möchte gerne mein Arbeitsverhältnis kündigen nach meiner Elterzeit. Diese wird am 28.2.2025 enden und nun ist meine Frage, wenn ich 3 Monate vorher kündige komme, würde ich dann pünktlich zum 01.03. einen neuen Job antreten können? In meinem Arbeitsvertag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Muss ich nachdem 01.3 nochmal zur ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in der Elternzeit bis September 2025. Fange jetzt nach 1 Jahr wieder Teilzeit an zu arbeiten. Leider hat sich einiges verändert bei meiner Arbeit, und möchte meinen Job wechseln. Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende. Wie sieht es in dem Fall aus mit meiner Elternzeit? Was muss ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit geht bis zum 09.12.24, würde aber schon zu Ende November kündigen wollen. Gilt dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die normale Frist von 4 Wochen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Viktoria
sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Ganztagsplatz zur Krippe. Neben Schlaflosigkeit waren die Abholungen schon mehrmals unbegründet. Zu Hause informierten wir das Personal und dennoch darf das Kind nicht kommen auch wenn der Arzt gegenteiliges feststellte und wir so nicht nur auf unsere Meinung "beharrten". Beim letzten Mal ist es so a ...
Hallo Zusammen, kann man, als Vater, der seine zwei Monate Elternzeit beantragt hat und diese auch genehmigt wurden, vor Antritt der Elternzeit seinen bestehend Job kündigen? Kann die Elternzeit dann vom Arbeitgeber verweigert werden? Gibt es negative Auswirkungen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, vielen herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit für Fragen nehmen! Wir haben im Juli diesen Jahres bei einer Tagesmutter angefangen, die Eingewöhnung ist chaotisch gelaufen (und hat nicht geklappt) und wir sind sehr unzufrieden. Nun haben wir frühzeitig zu September diesen Jahres einen Kitaplatz angeboten bekommen und m ...
18 Tage nach dem offiziellen Start bei der Tagesmutter (wir haben eine spätere Eingewöhnung vereinbart) möchte die Tagesmutter den Vertrag auflösen, da die Stadt nur 35h (wegen Elternzeit) genehmigt hat, im Vertrag aber von 45h die Rede ist. Warum auch immer ihr das jetzt erst auffällt... Können wir hier wirklich die Leidtragenden sein? So kur ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?