Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Elternzeit woanders arbeiten - geht das?

Frage: Während Elternzeit woanders arbeiten - geht das?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich bin zu Beginn meines Mutterschutzes im März in eine andere Stadt gezogen (500 km entfernt) und werde hier die nächsten 2 bis 3 Jahre leben. Meine Stelle in der alten Stadt werde ich behalten und für 2 oder 3 Jahre Elternzeit beantragen. Nun zu meiner Frage: Man darf ja während der Elternzeit max. 30 h/Woche arbeiten. Darf dies auch woanders sein, also bei einem anderen Arbeitgeber? Muß ich dies meinem jetzigen AG mitteilen? Geht das über die Lohnsteuerkarte? Und noch eine andere Frage: Was wäre, wenn ich 3 Jahre EZ beantrage, aber nach 2 Jahren wieder bei meiner alten Stelle anfangen wollte? Wann muß ich mich da melden? Was ist wenn ich in der neuen Stadt bleiben sollte und während der EZ ein 2. Kind bekäme; verlängert sich dann die EZ automatisch? Bekomme ich dann erneut Mutterschaftsgeld? Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung; mfG, Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Bei einer anderen Arbeitsstellemuss der AG zustimmen 2. Der ANtrag ist verbindlich, Sie können nicht einfach entscheiden, früher wieder anzufangen, wenn der AG das nicht will. 3. Bei einem neuen Kind kann man neuen EU beantragen u bekommt, wenn man bei der Mutterschutzfrist noch im ersten EU ist, nur den ANteil der KK vom MG, also bis zu 13 €/Tag Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Daniela, alles ohne Gewähr: Wegen Elternzeit: Für die nächsten 2 Jahre MUSST du dich Festlegen, kannst ev. verlängern, musst aber soweit ich weiss, das dann rechtzeitig vor Ablauf der 2 Jahre tun, damit der Chef ggf. eine Vertretung auch für das dritte Jahr organisieren kann. Wie die Fristen sind, weiss ich nicht, aber je früher du weißt, was du nach Ablauf der 2 Jahre machst, desto besser für alle Beteiligten. Wenn du während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, verlängert sich die Elternzeit NICHT automatisch. Das ist ja immer einer Vereinbarung zwischen dir und deinem Chef/AG und du musst ja auch sagen, wie lange du EZ haben willst. Für ein 2. Kind kannst du max. 3 Jahre EZ beantragen. Wenn sich diese EZ (nach Ablauf des Mutterschutzes für das nächste Kind) mit einer vorgehenden überschneidet, Pech für dich, falls du erst später zu arbeiten anfangen wolltest. D.h. du kannst theoretisch nicht die Elternzeit von 3 Jahren nach Ablauf der vorgehenden Elternzeit abhängen. Praktisch MEINE ICH, sollte alles machbar sein, was du und dein AG schriftlich vereinbart. Ich habe viel mit dem AG gefeilscht, teilweise, weil bei Antrag der EZ weder ich noch der AG wußten, wann die nun beginnen darf. Letztendlich war es dann der Chef der sagte: "Was wir schriftlich vereinbaren ist doch ein Vertrag, und wenn wir beschliessen, dir den Job 3 Jahre und 1 Monat zu halten, dann passt das." Ich hatte für das erste Kind 2 Jhare EZ genommen, in der Idee, dass Nr. 2 noch in dieser Zeitspanne kommt. Was auch geklappt hat. 2 Monate vor Ablauf der EZ für das erste Kind. Wenn es nicht so gekommen wäre, hätte ich die 1. EZ noch um ein Jahr verlängert. So habe ich nun noch ein Jahr gut, das nehme ich dann, wenn die Große eingeschult wird ... Soweit ich weiß ist die vereinbarte EZ verbindlich. Also wenn du früher anfange wirst, MUSS dein Chef da nicht mitmachen. Es sei denn, du nimmst dein Recht auf Teilzeit (für das 3. Jahr/kannst nat. auch früher) - das du hast falls der Betrieb mehr als 15 Mitaribeiter hat - in Anspruch, kannst dann halt nur


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Oh, schau mal, was da: http://bundesrecht.juris.de/berzgg/ steht: "(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. ..." (Zweiter Abschnitt, §16) Gruß C.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...