Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin zu Beginn meines Mutterschutzes im März in eine andere Stadt gezogen (500 km entfernt) und werde hier die nächsten 2 bis 3 Jahre leben. Meine Stelle in der alten Stadt werde ich behalten und für 2 oder 3 Jahre Elternzeit beantragen. Nun zu meiner Frage: Man darf ja während der Elternzeit max. 30 h/Woche arbeiten. Darf dies auch woanders sein, also bei einem anderen Arbeitgeber? Muß ich dies meinem jetzigen AG mitteilen? Geht das über die Lohnsteuerkarte? Und noch eine andere Frage: Was wäre, wenn ich 3 Jahre EZ beantrage, aber nach 2 Jahren wieder bei meiner alten Stelle anfangen wollte? Wann muß ich mich da melden? Was ist wenn ich in der neuen Stadt bleiben sollte und während der EZ ein 2. Kind bekäme; verlängert sich dann die EZ automatisch? Bekomme ich dann erneut Mutterschaftsgeld? Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung; mfG, Daniela
Hallo, 1. Bei einer anderen Arbeitsstellemuss der AG zustimmen 2. Der ANtrag ist verbindlich, Sie können nicht einfach entscheiden, früher wieder anzufangen, wenn der AG das nicht will. 3. Bei einem neuen Kind kann man neuen EU beantragen u bekommt, wenn man bei der Mutterschutzfrist noch im ersten EU ist, nur den ANteil der KK vom MG, also bis zu 13 €/Tag Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Daniela, alles ohne Gewähr: Wegen Elternzeit: Für die nächsten 2 Jahre MUSST du dich Festlegen, kannst ev. verlängern, musst aber soweit ich weiss, das dann rechtzeitig vor Ablauf der 2 Jahre tun, damit der Chef ggf. eine Vertretung auch für das dritte Jahr organisieren kann. Wie die Fristen sind, weiss ich nicht, aber je früher du weißt, was du nach Ablauf der 2 Jahre machst, desto besser für alle Beteiligten. Wenn du während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, verlängert sich die Elternzeit NICHT automatisch. Das ist ja immer einer Vereinbarung zwischen dir und deinem Chef/AG und du musst ja auch sagen, wie lange du EZ haben willst. Für ein 2. Kind kannst du max. 3 Jahre EZ beantragen. Wenn sich diese EZ (nach Ablauf des Mutterschutzes für das nächste Kind) mit einer vorgehenden überschneidet, Pech für dich, falls du erst später zu arbeiten anfangen wolltest. D.h. du kannst theoretisch nicht die Elternzeit von 3 Jahren nach Ablauf der vorgehenden Elternzeit abhängen. Praktisch MEINE ICH, sollte alles machbar sein, was du und dein AG schriftlich vereinbart. Ich habe viel mit dem AG gefeilscht, teilweise, weil bei Antrag der EZ weder ich noch der AG wußten, wann die nun beginnen darf. Letztendlich war es dann der Chef der sagte: "Was wir schriftlich vereinbaren ist doch ein Vertrag, und wenn wir beschliessen, dir den Job 3 Jahre und 1 Monat zu halten, dann passt das." Ich hatte für das erste Kind 2 Jhare EZ genommen, in der Idee, dass Nr. 2 noch in dieser Zeitspanne kommt. Was auch geklappt hat. 2 Monate vor Ablauf der EZ für das erste Kind. Wenn es nicht so gekommen wäre, hätte ich die 1. EZ noch um ein Jahr verlängert. So habe ich nun noch ein Jahr gut, das nehme ich dann, wenn die Große eingeschult wird ... Soweit ich weiß ist die vereinbarte EZ verbindlich. Also wenn du früher anfange wirst, MUSS dein Chef da nicht mitmachen. Es sei denn, du nimmst dein Recht auf Teilzeit (für das 3. Jahr/kannst nat. auch früher) - das du hast falls der Betrieb mehr als 15 Mitaribeiter hat - in Anspruch, kannst dann halt nur
Mitglied inaktiv
Oh, schau mal, was da: http://bundesrecht.juris.de/berzgg/ steht: "(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. ..." (Zweiter Abschnitt, §16) Gruß C.
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