Mitglied inaktiv
Bei mir ist der Fall etwas schwierig. Ich wurde zum 31.10.2006 angeblich gekündigt (habe Kündigung nie erhalten). das Ganze läuft mittlerweile über meinen Anwalt und Arbeitsgericht, da ich zu diesem Zeitpunkt schon schwanger war. Nun möchte er mich nur noch auf 400 weiter beschäftigen (damit er wohl finanziell besser da steht. Ich würde dann weniger Elterngeld bekommen als bei meiner Vollzeitstelle, das könnten wir uns nicht leisten. Außerdem müsste ich dort dann für die 400 Euro arbeiten gehen, bevor ich woanders mir einen 400 Euro Job suchen könnte. Ich kann ja jederzeit in der Elternzeit kündigen, wie läuft das dann mit dem Elterngeld? Ich habe ein Vorstellungsgespräch für einen Job auf Teilzeitbasis. Würde lieber dort anfangen, würden finanziell besser dastehen. Aber bekomme ich dann zusätzlich noch Elterngeld? (ich weiß, dass es bei Teilzeit angerechnet wird). Wer zahlt das? Mein alter oder neuer Arbeitgeber? Muss ich bei dem evtl. neuen Arbeitgeber angeben, dass ich in Elternzeit bin? Liebe Grüße Nini (die heute Geburtstag hat) :-)
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB
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