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Hallo Fr. Bader, ich bin derzeit seit ca. 3 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland beschäftigt. Ich bin deutsche Staatsbürgerin und auch hier gemeldet. Mein Partner (wir sind nicht verheiratet) ist dieses Jahr im Februar nach Österreich gezogen, da er dort ein unbefristetes Jobangebot erhalten hat. Wir sind nun am überlegen, ob wir ein Kind bekommen möchten. Sind uns dann aber mit der Rechtslage nicht sicher. Ich möchte hier mein Arbeitsverhältnis behalten und während Mutterschutz bzw. Elternzeit zu meinem Partner nach Österreich ziehen. Würde ich dann von Deutschland aus Elterngeld beziehen oder muss das über Österreich laufen? Ist das überhaupt so möglich? Ich hoffe Sie können mir ein paar Tipps geben. Vielen Dank, Selina
Hallo, wenn Sie gar nicht hier leben, bekommen Sie auch kein EG. Wenn Sie den Wohnsitz weiter beibehalten ohne hier zu leben, erfüllt das einen Straftatbestand. Liebe Grüße NB
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