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Hallo Zusammen, am 23.9.2007 habe ich meine Tochter bekommen und damals 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese Elternzeit endet am 29.11.2010. Nun bin ich wieder schwanger, ET vorauss. am 28.10.2010. Die Frage ist, bekomme ich nach der Geburt normal 8 Wochen das Mutterschaftsgeld und danach das Elterngeld für 10 bzw. 20 Monate (weiß noch nicht, ob ich splitten werde) oder gibt es da Probleme, weil die "alte" Elternzeit ja noch bis November läuft? LG
Hallo, Mutterschutz u ET sind ja in der EZ des ersten Kindes, Sie bekommen das MG nur von der KK (bis zu 13 €/Tag). Das EG bekommen Sie. Liebe Grüsse, NB
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zum elterngeld kann ich nichts sagen, aber deine jetzige elternzeit wird unterbrochen an dem tag an dem du VOR geburt in die neue MuSchuzeit gehst....also bekommst du auch mutterschaftsgeld von der krankenkasse
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Hallo ich wollte nru anmerken, dass Dein letzter Tag der EZ des ersten Kindes der 22.9.2010 ist und keinen Tag später. Ob Du evtl.unbezahlten Urlaub danach hast oder irgendwie eine andere Regelung mit dem AG kann ich natürlich nicht wissen :-) Viele Grüße Désirée
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Wenn Du 3 Jahre Elternzeit genommen hast endet die doch eigentlich schon am 22.09.2010 - wieso läuft Deine noch 10 Wochen länger?
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Das hat mein AG so bestimmt, er hat gesagt, der Mutterschutz endet am 26.11.2007 (8 Wochen nach der Geburt meiner Tochter) und ab dem 27.11.2007 beginne quasi die 3-jährige Elternzeit, die dann halt am 26.11.2010 endet. Vielleicht ist diese Rechnung ja komplett falsch, aber ich ging davon aus, daß der AG das schon richtig weiß und macht.... upps.... Aber wie auch immer, selbst wenn es falsch ist, und die Elternzeit am 22.09.2010 endet, bin ich bis dahin trotzdem schon in Mutterschutz fürs 2. Kind. LG
Mitglied inaktiv
Hallo Daher ändert sich auch an der Antwort von Frau Bader nichst, bin ich mir sehr sicher. Bekommst dann nur die 13 Euro von der Kasse und dann eben, falls höher, den Rest schon als Elterngeld. Womit Du dann 12 Monate Elterngeld vielleicht bekommst. Weiss grad nicht ob sie beim Mutterschaftsgeld nur Arbeitstage rechnen oder 30 Tage im Monat ? Dein AG hat da aber ganz schönen Mist erzählt, zum Glück überschneidet es sich da nun. Hätte das Risiko bestanden, dass Du ohne Krankenkasse dagestanden hättest, denn da ist man nur 3 Jahre ab Geburt beitragsfrei . Alles Gute
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Der Arbeitgeber hat ja noch mehr falsch gemacht: 8 Wochen nach dem 23.09. wären dann schon der 18.11. Hat er noch nie jemanden im Mutterschutz gehabt? Wäre ja fatal, wenn er bei allen so rechnet - nicht jede wird rechtzeitig wieder schwanger ;-)
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Aber der ET war damals der 01.10.2007, daher vielleicht der spätere Termin. Und obwohl meine Tochter eine Woche früher kam, hat sie das nicht geändert. War die 3. Schwangere (sind ein Kleinbetrieb), scheinbar hat die Tussi vom Persobüro sich nicht richtig informiert.... Hab ich es dann richtig verstanden, daß ich 56 Tage (7 Tage x 8 Wochen) bzw. 40 Tage (5 (Arbeits-)Tage x 8 Wochen) lang pro Tag 13 Euro bekomme? Ist mir schon fast peinlich, andauernd zu fragen, weil es ja schon mein 2. Kind ist...
Mitglied inaktiv
Hallo Das mit den zahlungen weiss ich grad nicht ( auch 2. Kind nun ;-) ) Aber es zählt immer der tatsächliche Geburtstermin. Meine Firma wollte mich auch erst 3 Jahre nach errechnetem ET wiedersehen. Die haben ewig gebraucht bis sie das begriffen, dass es falsch ist.
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