Liebe Frau Bader, ich gehe ab Nov 2005 in Mutterschutz und habe dann vor, mind. für 1 Jahr in Elternzeit zu gehen. Eigentlich habe ich mich mit meinem Partner geeinigt, dass er danach auch mind. 1 Jahr Elternzeit nimmt. Allerdings haben wir auch vor, von unserem jetzigen Wohnort in eine andere Stadt/Bundesland zu ziehen, sobald er eine neue Stelle dort gefunden hat. Meine Frage: kann er die Elternzeit zum neuen Arbeitgeber "mitnehmen"? Wie sieht es bei mir aus, wenn ich innerhalb meiner Elternzeit umziehe. Muss ich dem Arbeitgeber kündigen oder wird die Elternzeit auf einen evtl. neuen AG übergeben, falls ich dort ebenfalls einen neuen Job bekomme? Vielen Dank für Ihre Antwort. Tobitatze
Mitglied inaktiv - 10.05.2005, 16:14