Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit. Meine Tochter ist am 8.6.2013 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Jetzt würde ich gerne einen Minijob ausüben bis die Elternzeit vorbei ist. Wie ist das da mit der Krankenversicherung? Bin ich da weiterhin beitragsfrei in der KV? Wie ist das wenn ich in der Zeit der EZ krank werde und den Minijob nicht mehr ausüben kann? Bekomme ich dann erst Lohnfortzahlung 6 Wochen und dann Krankengeld von der Krankenkasse oder wie ist das? Und von wem? Vom normalen AG oder vom AG des Minijobs? Vielen Dank für die Antwort!
von miluka am 22.10.2014, 22:36