Hallo, ich habe im vergangenen Jahr ein Kleingewerbe gegründet, hierfür mussten natürlich auch vorerst Anschaffungen gemacht werden etc, daher wurde in diesem Jahr bei der Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben) keine gewinne erzielt. Soweit so gut. Nun erwarte ich in diesem Jahr ein weiteres Kind und frage mich was passiert mit meiner Selbstständigkeit im Nebenerwerb während des Elterngeldbezugs. Wenn ich während des Elterngeldbezugs weiter Aufträge annehme und diese abarbeite, wie wird ermittelt ob ich überhaupt ein Gewinn mache zu diesem Zeitpunkt oder ob das Gewerbe auch im 2. Jahr noch kein Gewinn macht. Oder was ist der relevante Punkt für die Ermittlung des Elterngeldes? Vielen Dank und freundliche Grüße Sina
von Sinchen31 am 28.01.2022, 13:12