Mitglied inaktiv
Hallo Frau bader, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit,(bis Okt.2008) hatte schon mal den Antrag gestellt, wieder vorzeitig anzufangen. Mein Arbeitgeber lehnte dies MÜNDLICH ab! Wollte deswegen fragen, darf er überhaupt ablehnen, wenn ich rechtzeitig (3 Monate Frist) nachfrage, ob ich vorzeitig wieder anfangen darf? Oder habe ich ein Recht darauf, schon einige Monate vorher wieder meine Tätigkeit aufzunehmen? Vielen Dank und freundlichen Gruß! Buschel
Hallo, ein Anspruch auf Verkürzung gibt es nicht, außer eine unvorhersehbare wirtschaftl. schlechte Situation tritt ein - zB der Mann wird arbeitslos. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi und moin, ein "Anrecht" auf vorzeitige Rückkehr besteht nicht, es liegt im Ermessen des AG, ob er Dich wieder früher arbeiten läßt... Einzige Grund wo er Schwierigkeiten bekommen könnte wäre, wenn Dein Mann plötzlich Arbeitslos geworden wäre, dann könnte man klagen... LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ich bin auch noch im Erziehungsurlaub,auch wenn mein Kleiner in einem Monat ein Jahr wird. Ich hatte 15 Monate angegeben(würde 1.3.wieder arbeiten gehn) ,was ich auch so wollte aus den verschiedensten Gründen.Doch nun stehe ich höchstwahrscheinlich ohne Kitaplatz da.Denn die Leiterin der Kita wo meine Große schon ist,kann mir nicht garantieren,ob ein Platz für Februar da ist. NUR jetzt kann sie mir gerade einen geben ,doch denn kann sie nicht bis Januar freihalten.Es gibt ne lange Warteliste.Da hab ich meinen Chef gefragt wie es aus sieht und irgendwie hält er mich nun hin.Muß er mir denn überhaupt entgegen kommen?Denn bis jetzt eiert er nur rum.Doch mir läuft die Zeit davon.Müßte ja dann ne andere Kita finden,sonst hab ich echt ein Problem,wenn ich März wieder anfangen will.Wir haben hier zwar ne menge Kitas in Berlin,aber ich will auch nicht durch die Gegend fahren.Denn dann kann ich wirklich zu Hause bleiben.Bin ja nur ne 20h Kraft. Ich weiß jetzt irgendwie nicht so recht was ich tun kann /soll.
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Sehr geehrte Frau Bader, In zwei Wochen endet meine Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich stellvertretende Teamleiterin. Kurz vor meinem Wiedereinstieg teilte man mir mit, dass es meine Stelle nicht mehr gibt und ich als Sachbearbeiter in derselben Abteilung arbeiten soll. Eine vergleichbare Position hat man mir nicht angeboten. Nun möchte m ...
Hallo Frau Bader, Folgende Konstellation liegt bei mir vor: 1. Kind Dez 2014, zwei Jahre Elternzeit, in der Elternzeit gearbeitet ab Sept 2016 - gleiche Stufe, 24 h an 3 Tagen.;war befristet bis Dez 2017/3. Geburtstag 2. Geburt Zwillinge Juli 2017, drei Jahre Elternzeit Meine Elternzeit ist nun vorbei, ich steige zunächst mit separatem Vertra ...
Liebe Frau Bader, mein Sohn ist am 12.2.20 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis zum 11.2.22 beantragt. Der Elterngeld Bezug endet im Oktober 21 (letzte Zahlung), daher nun die Frage, ob ich ohne Probleme am 11.11.21 (vorzeitig) in meinen Job auf Teilzeit in elternzeit zurück kehren kann oder ob ich die Elterngeldstelle über ...
Hallo Frau Bader, ich werde im nächsten Jahr in Teilzeit wieder auf meine alte Position zurückkehren. Vor Mutterschutz und Elternzeit habe ich Vollzeit (40h) gearbeitet; da ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes sowie Mutterschutz noch einige Tage Urlaub übrig habe, die ich zu Beginn meiner Teilzeittätigkeit nehmen werde, anbei meine Frage ...
Hallo Frau Bader, in 08/22 kehre ich nach meiner Elternzeit in meinen Job zurück. Ich war zuvor für ein Veranstaltungsmagazin tätig und habe ein Festgehalt zzgl. Provision erhalten. Da durch Corona z.Zt. nicht viele Veranstaltungen stattfinden, soll ich noch zu 50% eine weitere Stelle machen. So werde ich aber überhaupt nicht mehr in der Lage ...
Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei ...
Hallo Frau Bader, am ersten Tag nach der Rückkehr aus der Elternzeit bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber an, indem er seine vorige Arbeit wieder aufnimmt. Der Arbeitgeber akzeptiert dies stillschweigend und kommt erst 4 Wochen später mit anderen gleichwertigen Aufgaben auf den Arbeitnehmer zu, damit er diese zukünftig n ...
ich befinde mich seit 2 1/2 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Leitungstätigkeit. (dieser war vorher zwei Jahre befristet) Nun möchte ich nach knapp einem Jahr Elternzeit meine Stelle wieder antreten. Nun wird mir gesagt, dass ich keine gute Leitungsfähigkeiten hätte und es wäre ein gesamter Teamentschluss, dass ich als Leitung n ...
Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte mich über die rechtliche Situation bei meiner Rückkehr in meinen Job erkundigen. Vor der Schwangerschaft war ich stellv. Stationsleitung im Krankenhaus. Mit meinem Teilzeitantrag kommunizierte ich den Wunsch, wieder an meinen alten Arbeitsplatz auf besagter Station zurückkehren zu wollen. D ...
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