blauer_schlumpf
Hallo Frau Bader, ich habe meinen Arbeitgeber um vorzeitige Beendigung meiner Elternzeit gebeten (seit 02/2014 EZ, offizielles Ende EZ 02/2020 - 2 Kinder in der Zeit bekommen), mit der Bitte Teilzeit wieder anzufangen. So wie es aussieht, hat mein Arbeitgeber keinen Platz für mich und es wird einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung geben. Meine Frage: ist es sinnvoll die Elternzeit dann bis 2020 laufen zu lassen und dann erst den Aufhebungsvertrag zu machen? Wie schaut es dann mit Arbeitslosengeld aus? Habe ich einen Anspruch darauf, bis ich wieder einen Job finde? Ich habe vor der EZ über 10 Jahre Vollzeit gearbeitet. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, lassen Sie die EZ weiter laufen und arbeiten Sie mit Zustimmung des AG TZ in EZ bei einem anderen AG. Damit haten Sie sich alle Wege offen Liebe Grüße NB
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