Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung Elternzeit

Frage: Vorzeitige Beendigung Elternzeit

Rainbow12345

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot fallen würde? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße   


Ani123

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EZ vorzeitig beenden um ein BV zu bekommen geht nicht. Die EZ können sie nur vorzeitig mit Zustimmung ihres Arbeitgebers beenden. Es gibt Ausnahmen wie z. B. finanzielle Not, weil ihr Partner seine Arbeit verloren hat und sie deswegen ihre Arbeit aufnehmen müssen. Das liegt hier nicht vor.  Sie können einen Antrag auf TZ in EZ stellen. Allerdings sollten sie die Tätigkeit auch ausüben können. Das bedeutet, dass ihr Kind betreut sein muss (bei TZ in EZ, ebenso beim BV). Ist das nicht der Fall kann ihr Arbeitgeber sie deswegen kündigen. Beim BV kann er es ihrer Krankenkasse melden, welche das prüft. Sollte diese nachweisen, dass keine Betreuung bestand/besteht kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Gehalts, fristlose Kündigung, Anzeige wg. Betrug und negative Auswirkungen auf das neue EG haben.  Wenn ihre EZ nach 2 Jahren endet und sie schwanger sind muss ihr Arbeitgeber am 1. Tag nach EZ eine Gefährungsbeurteilung machen. Wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat müssen die ausüben. Hat er keine spricht er ein BV aus. Mutterschutzkomforme Tätigkeit kann u. a. im Büro sein und auch Kreative Tätigkeiten welche zu Hause ausgeübt werden können. Das BV muss nicht in VZ ausgesprochen werden, TZ ist auch möglich. Zudem kann das BV zu jederzeit aufgehoben werden, z. B. wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet oder eine mutterschutzkomforme Tätigkeit vorhanden ist.  Sie müssen bei ihrem Arbeitgeber fristgerecht vor Ende der EZ angeben wieviele Stunden sie danach arbeiten können. VZ angeben und nur TZ arbeiten können geht nicht. Das ist Betrug und kann Konsequenzen für sie haben. Zudem muss ihr Kind so betreut sein wie sie arbeiten können und das auch im BV.  Sie können ihre EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden. Mutterschaftsgeld bekämen sIe dann in VZ. Ihr Arbeitgeber kann das nicht ablehnen. Ebenso können sie ohne Zustimmung um das 3. Jahr EZ verlängern.  Beziehen sie Basis-EG oder EGplus? Bedenken sie, dass für die Berechnung des neuen EG bei Basis-EG 12 Monate vom 1. Kind ausgeklammert werden. Bei EGplus sind es 14 Monate. Sollten sie eine zeitnahe Schwangerschaft planen kann es zum Vorteil sein wenn mehr Monate ausgeklammert werden können. Die Monate werden mit Monaten von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes ersetzt. Eine Änderung von Basis-EG auf EGplus ist zu jederzeit möglich insofern es noch Monate gibt die umgewandelt werden können. 


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