Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitig in Elternzeit kündigen

Frage: Vorzeitig in Elternzeit kündigen

Laura1Emma2

Beitrag melden

Sehr gewesen Frau Bader Am 07.02.2018 habe ich meine Tochter zur Welt gebracht und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Meine Tochter hat ab September eine Kita Platz und im Oktober möchte ich wieder arbeiten gehen. Jetzt steht aber schon fest das ich nicht zurück in meine alte Praxis gehen kann und möchte gerne kündigen. Somit würde ich meine Elternteil um 3 Monate verkürzen da diese ja erst am 06.01.2020 endet. Meine Frage ist nun wie ich die Kündigung schreiben muss. Schreibe ich eine ganze normale Kündigung mit dem Vermerk das ich damit auch meine ElternZeit um 3 Monate verkürze? Es wäre sehr wenn sie mir weiterhelfen könnten. Mit freundlichen Grüßen Laura Michels


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, sie gehen das falsch an. Sie kündigen ganz normal den Vertrag während der Elternzeit mit den vertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Durch die Beendigung des Vertrages endet auch die Elternzeit. Das ist automatisch so. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich würde mir erstmal einen neuen job suchen und dann kündigen. Dein AG muss dem aber zustimmen. Kündigen kannst du innerhalb der EZ mit deiner Frist vom Arbeitsvertrag. Gaggenau zum Ende der EZ mit drei Monate Frist


Felica

Beitrag melden

Planst du den in VZ zu arbeiten? Falls nein, bis zu 30 Std in der woche darfst du mit Zustimmung des AG auch woanders arbeiten. Würde ich persönlich erst ins Auge fassen. Kündigen kannst du dann immer noch. Ach ja EZ endet automatisch wenn die kündigst. Da musst du nicht drauf hinweisen


Laura1Emma2

Beitrag melden

Ich habe ab dem 15.10. eine neue Stelle. Deswegen möchte ich auch kündigen und somit die elternzeit vorzeitig beenden. Da ich in einer Arztpraxis arbeite gilt bei uns ist 6 Wochen vor Quartalsende zu kündigen was alles im Rahmen ist und nächste Woche passieren wird. Jetzt ist halt die Frage wie ich das mit der elternzeit erwähne muss.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du zum 14.10. kündigst, hast du automatisch keine Elternzeit mehr.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...