Sonnenblume1982
Liebe Frau Bader, wenn man die folgende Zusage nach einem Bewerbungsgespräch erhält, kommt damit dann rechtsverbindlich ein Arbeitsvertrag zustande? Sprich: Kann der Arbeitgeber diese Zusage bspw. widerrufen, weil er auf einmal denkt, dass die Frau vielleicht schwanger werden oder sein könnte? Liebe Grüße "Liebe Frau X, ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir uns dazu entschieden haben, Ihnen anzubieten. Wir freuen uns darauf, dass Sie das Team verstärken. Es wäre schön, wenn Sie sich bald melden würden, ob Sie die Stelle antreten wollen. Frau X wird sich außerdem in den nächsten Tagen mit einer offiziellen Email mit Informationen zum weiteren Vorgehen bei Ihnen melden" --
Hallo, Einzelfallprüfungen darf ich hier nicht vornehmen. Liebe Grüße NB
Colien07022004
Ich sehe da noch keine Rechtsverdindlichkeit in der Email. Liebe Grüße
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