Vor dem Arbeitsvertrag schon selbstständig tätig sein?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vor dem Arbeitsvertrag schon selbstständig tätig sein?

Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe seit dem 01.12.14 ALG 1, nun habe ich zum 01.04.15 einen neuen Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber meinte ich könnte ab sofort als Freelancer (auf Rechnung) schon anfangen. Wie verhält sich das dann mit dem ALG 1, muss ich dann ein Gewerbe anmelden?? Also, das Honorar würde die Grenze von 165€ deutlich übersteigen. Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

von BeaDu72 am 07.01.2015, 13:19



Antwort auf: Vor dem Arbeitsvertrag schon selbstständig tätig sein?

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2015



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