Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Von Teilzeit in Elternzeit zurück in Elternzeit / Kündigungsfrist / Aufhebungsv

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Von Teilzeit in Elternzeit zurück in Elternzeit / Kündigungsfrist / Aufhebungsv

icognita

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Hallo Frau Bader, ich habe folgende Fragen: 1. Ich habe 2 Jahre Elternzeit bei meinem AG eingereicht, davon nach einem Jahr Rückkehr in Teilzeit in Elternzeit bis Ende der beantragten Elternzeit. Ist es möglich, wieder Vollzeit zuhause zu bleiben, und falls ja mit welchen Fristen? Mehr als 2 Monate arbeite ich bereits. 2. Wenn ich die Elternzeit um 1 Jahr verlängere, muss dann neue Teilzeit in Elternzeit beantragt werden oder läuft die vorherige Vereinbarung weiter? 3. Mit welchen Fristen kann man selbst während der Elternzeit kündigen? Lt Vertrag habe ich 3 Monate zum Monatsende. 4. Darf mir mein AG (auf meinen Wunsch) in der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag anbieten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Eigentlich mit den normalen Kündigungsfristen - reden Sie mit dem AG 2. Läuft weiter 3. Laut Vertrag 4. Klar Liebe Grüße NB


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