Liebe Frau Bader, in meiner Anmeldung für die Elternzeit (2 Jahre) möchte ich gerne einen Satz zur möglichen Teilzeitregelung mit rein schreiben. Vorher der Geburt habe ich Vollzeit gearbeitet. Da eine Teilzeitanstellung für mich nur im Notfall in Frage kommt, falls ich keine andere Anstellung finde, möchte ich mich aber nicht verpflichten. Ich dachte an diese Formulierung: "Voraussichtlich ab dem 08.07.2019 möchte ich mit 20 Wochenstunden meine Tätigkeit wieder aufnehmen." Wenn mein AG mir die Elternzeit nun bestätigt, hat er mir dann auch die Teilzeitregelung zugesagt? Kann ich weiterhin mit einer Frist von 4 Wochen kündigen oder gibt es besondere Kündigungsfristen vor der Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während der EZ? Vielen Dank im Voraus und VG
von Svellanie am 06.06.2018, 10:22