Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Kündigung vor bzw. während der Elternzeit.
Ich möchte meinen AG verlassen und habe eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende. Am 26. Mai werde ich noch für einen Monat in Elternzeit (wurde schon vom AG bestätigt) gehen.
Welche Kündigungsfrist habe ich vor und während der Elternzeit?
1. Die vertragliche Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende oder
2. 3 Monate zum Monatesende, da hier § 19 BEEG greift?
§ 19 BEEG gewährt dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht (ist also keine reine Kündigungsfristenregelung). Der Arbeitnehmer kann sein Arbeitsverhältnis stets mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen.
Beispiele bei vertraglicher Kündigungsfrist:
Kündigung zum 31. März --> Neuer Arbeitsbeginn 1. Mai (Elternzeit beim neuen AG)
Kündigung zum 30. April --> Neuer Arbeitsbeginn 1. Juni (während der Elternzeit)
Kündigung zum 31. Mai --> Neuer Arbeitsbeginn 1. Juli (Elternzeit bei altem AG)
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
meau
am 14.03.2017, 08:53
Antwort auf:
Selbst kündigen in Elternzeit - Fragen zur Kündigungsfrist
Hallo,
während der Elternzeit ist die vertragliche Kündigungsfrist relevant.Was die Beispiele sollen, leuchtet mir nicht ein, ich weiß schon, was eine einmonatige Kündigungsfrist bedeutet.
Zum Ende der Elternzeit die Dreimonatsfrist.
Im Zweifel ist die Dreimonatsfrist vorrangig.
Was genau ist jetzt Ihre Frage?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2017
Antwort auf:
Selbst kündigen in Elternzeit - Fragen zur Kündigungsfrist
Hallo Frau Bader,
mir geht es darum, wann die vertragliche Kündigungsfrist zieht und wann die §19 BEEG?
Was heißt hier genau "zum Ende der Elternzeit"?
Meine Elternzeit endet am 25.6.17.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann zieht die §19 BEEG wenn ich zum 25.6.17 kündige
Wenn ich aber zum 30.6.17 kündige, dann zieht die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber (in meinem Fall 1 Monat, zum Monatsende).
Ist das soweit richtig?
von
meau
am 14.03.2017, 10:16
Antwort auf:
Selbst kündigen in Elternzeit - Fragen zur Kündigungsfrist
Ja, das ist soweit richtig.
Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Alternativ kannst du mit Frist von 1 Monat zum Monatsende kündigen.
Deine Beispiele verstehe ich allerdings auch nicht. Wenn du noch im März kündigen würdest, könntest du frühestmöglich zum 30.4.17 kündigen und könntest ab dem 1.5.17 eine neue Stelle beginnen.
von
chrissicat
am 17.03.2017, 22:26