Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Kündigungsfrist direkt in elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Kündigungsfrist direkt in elternzeit

Sunny02

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Hallo Frau Bader, Ich habe aus betriebsbedingten Gründen die Kündigung erhalten. Die Kündigungsfrist beträgt 7 Monate und geht bis zum 30.11.16. Nun bin ich schwanger und das Baby kommt Mitte Dezember. Würde also direkt nach der Kündigungsfrist in Elternzeit gehen. Meine Frage ist nun, ob ich nach der Kündigungsfrist dann noch krankenversichert bin? Ist man in Elternzeit automatisch versichert? Wird das Arbeitsamt versuchen mich während der Kündigungsfrist zu vermitteln? Ich bin bis Ende der Frist von der Arbeit freigestellt. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Kündigung war vor der SchwS? Dann müssen Sie sich drei Mo. vor Ende bei der Agentur f Arbeit melden. Dannn sind Sie darüber kk-versichert. Und dann während des Bezuges von EG Liebe Grüße NB


Pamo

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Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit, daher auch keine Krankenversicherung durch Elternzeit. Schwanger hast du doch eigentlich Kündigungsschutz, wie schaut es da aus? Im Angestelltenverhältnis könntest du in Elternzeit gehen und wärst (zumindest zeitweise) krankenversichert.


Mitglied inaktiv

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Kenne mich damit nicht sonderlich gut aus aber könnte die Fragestellerin nicht vielleicht zeitlich sehr viel Glück haben, weil sie sich beim Vertragsende schon in Mutterschutz befindet? Somit weiterhin versichert wäre..?


Pamo

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Nicht wenn sie die Kündigung akzeptiert hat?


Sternenschnuppe

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Und in welcher Woche bist Du schwanger ? Ggf. ist sie unwirksam.


Sunny02

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Die Firma wird geschlossen, daher wurden alle gekündigt. Schwangere, sich in Elternzeit befindenden, behinderte.. Heisst das ich bekomme dann auch kein Elterngeld?


Sunny02

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Die Kündigung ist diese Woche erst gekommen. Allerdings bin ich seit 1. Februar freigestellt und die Kündigung sollte dann folgen. Der Betriebsrat und Geschäftsführer haben bis jetzt aber versucht zu verhandeln. Es ist dann aber auf einen Sozialplan hinausgelaufen. Ich bin im März schwanger geworden. Lt. Betriebsrat hätte ich vor der Freistellung schwanger werden müssen. Desweiteren gibt es die Firma ja nicht mehr wo ich arbeiten könnte.


Sternenschnuppe

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Ah,schade, dann ist sie natürlich doch wirksam.


sternenfee75

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Solange du EG beziehst, bist du krankenversichert, von daher evtl splitten lassen, wenn es finanziell passt. Ansonsten müsstest du, falls verheiratet, in die Familienversicherung gehen.


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