Sehr geehrte Frau Bader,
ich würde bei meinem Arbeitgeber ab dem 1.10 in Teilzeit in Elternzeit beginnen ( Elternzeit läuft noch mehrere Monate weiter.)
Evtl. ergibt sich kurzfristig ein attraktiveres Arbeitsverhältnis, daher wüsste ich gerne, welche Kündigungsfrist gilt.
Frage 1
Die vertraglich vereinbarte (6 Wochen bis Quartalsende) oder 3 Monate(BEEG, wobei meine Elternzeit ja noch weiter läuft bis Mitte 2020).
Frage 2
Kann ich bei der Kündigungsfrist von 6 Wochen bis zum Quartalsende z.B. Mitte August auch zum 30. November kündigen, oder geht die Kündigung immer nur zum Stichtag Quartalsende in meinem Fall 30.9 oder 31.12.?
( relevant, um einen oder 2 Monate ohne Anstellung zu vermeiden bei späterem Abschlussvertrag)
Frage 3
Ist es möglich, die nicht genommene Elternzeit auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen?
Vielen Dank und herzliche Grüße
von
Tüftlerin
am 06.08.2019, 10:31
Antwort auf:
Kündigungsfrist vor Antritt von Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
Während der EZ gelten die vertragl./ gesetzl. Fristen, zum Ende des EZ 3 Mo stichtagsgenau.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2019
Antwort auf:
Kündigungsfrist vor Antritt von Teilzeit in Elternzeit
Du hast einen wichtigen Denkfehler. Endet dein Vertrag, endet auch deine EZ. Den ein neuer AG ist nicht an den Vereinbarungen gebunden welche du diesbezüglich mit deinem jetzigen getroffen hattest. Bei dem neuen AG musst du also neu EZ melden die dieser unter Umständen ablehnen kann.
Diese 3 Monate Sonder-Kündigungsfrist gilt immer nur für genau den Tag wo die EZ endet. In deinem Falle also auf den Tag den du dem AG für Mitte 2020 mitgeteilt hast. Kündigst du auf irgendeinen anderen Tsg vor oder nach diesem Tsg, dann gilt deine vertragliche. Und was da steht kannst nur du wissen. Ist das zu lange, steht es dir frei den AG um einen Auflösungsvertrag zu bitten. Dann bist du an keinerlei kündigungsfristen gebunden.
von
Felica
am 06.08.2019, 11:01