Frage: Kündigungsfrist in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich bin z.Z. In Elternzeit bis mitte Juni 2020 und möchte im Oktober dieses Jahres anfangen zu arbeiten. Am besten beim neuen Arbeitgeber. Nun meine Kündigungsfrist beim öffentlichen Dienst beträgt 6 Monate. Gilt beim TV-L auch, dass zum Ende der Elternzeit die Kündigungsfrist nur 3 Monate beträgt? Herzlichen Dank.

von valentinka am 19.03.2019, 21:39



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

Hallo, zum Ende der EZ gelten die Sonderkündigungsfristen von 3 Mo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2019



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

wirst du vollzeit arbeiten? wenn es eh nur bis 30 h sind würde ich warten, bis zumindest die probezeit rum ist um zu sehen, ob der neue job was ist. wenn nicht stehst du ohne job da...hatte ich auch so gemacht :-) brauchts aber das vorherige einverständnis deines Arbeitgebers VOR vertragsunterzeichung. vollzeit ginge da eh nicht, da die elternzeit noch läuft...

von mellomania am 19.03.2019, 21:58



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

Hallo, nein ich möchte nur 60% arbeiten. Sollte sich die Kündigungsfrist so einmalig verkürzen, warte ich den Stichtag ab, denn 6 Monate voraus ein Job zu suchen ist unmöglich, alle wollen sofort oder in 1-2 Monaten eine Stelle besetzen. Auflösungsvertrag wurde bei uns schon seit Jahren nicht unterschrieben. Ich bin leider in diesem Vertrag eingesperrt...

von valentinka am 19.03.2019, 22:19



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

Dann würde ich mir trotzdem erst einmal das OK von deinem jetzigen AG holen das du innerhalb der EZ woanders arbeiten darfst. Wenn das nicht klappt, kannst du immer noch kündigen. Auch weil Oktober ja vor Ende deiner EZ wäre und damit gilt deine vertragliche Kündigungsfrist. die 3 Monate gelten nur wenn du genau auf den Tag kündigst an dem deine EZ endet. An jedem anderen Tag gelten die 6 Monate.

von Felica am 20.03.2019, 07:03



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

Ja eben es geht mir um die Kündigung zur Ende der EZ. Beim öffentlichen Dienst ist mir das nicht so ganz klar ob sich die Zeit verkürzt oder nicht. So lange würde ich bei meinem AG aushalten. Ich möchte keine doppelte Beschäftigung.

von valentinka am 20.03.2019, 09:12



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

Beachtung: Da steht 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres! http://www.tarifvertragoed.de/tarifvertraege_im_oeffentlichen_dienst/tv_l/tv_l_paragraf_34 Sonst kommt das böse Erwachen...

von HeyDu! am 20.03.2019, 10:39



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

Herzlichen Dank Frau Bader.

von valentinka am 20.03.2019, 11:00



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

ich hatte das auch. war noch bei AG A in EZ, hab mir im ÖD 30 h was gesucht, ok von AG A geholt, bei AG B im ÖD angefangen und so gekündigt, als die probezeit rum war. von AG A hab ich nie weider was gehört. hab mir die urlaubstage auszhalen lassen die noch standen und gut :-)

von mellomania am 20.03.2019, 13:07



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