AngelNeja
Sehr geehrte Frau Bauer, Ich bin seit einem Jahr in Elternzeit und werde ab dem 01.02.17 wieder Teilzeit in Elternzeit im öffentlichen Dienst anfangen. Es hat sich kurzfristig ein Wechsel des Arbeitgebers ergeben, so dass ich so schnell wie möglich kündigen will. Ich bin seit 18 Jahren im öffentlichen Dienst . Bin ich in der Elternzeit auch an die lange Kündigungsfrist von 7 Monaten gebunden oder kann man die mit einem Aufhebungsvertrag umgehen? Ich hätte gerne einen möglichst schnellen Wechsel. Freundliche Grüße
Hallo, ein Aufhebungsvertrag ist möglich - ansonsten bleibt es bei der Frist Liebe Grüße NB
chrissicat
Ein Aufhebungsvertrag ist IMMER möglich sofern Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich einigen können. Ansonsten bist du auch in der Elternzeit an die Kündigungsfrist gebunden bzw. kannst alternativ mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen (dies ist auch im öffentlichen Dienst möglich). Aber wie gesagt, wenn du dich mit deinem Arbeitgeber einigen kannst, ist selbstverständlich ein Aufhebungsvertrag möglich. Dieser besagt ja eben, dass beide Parteien sich darüber einig sind, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird.
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