Hallo Frau Bader,
ich befinde mich noch bis 09.10.2021 in voller Elternzeit und starte danach mit 25 Stunden für ein Jah. Da ich mich parallel bewerbe (Plan: Umzug in die Heimat) möchte ich gerne wissen, welche Kündigungsfrist ich einhalten muss. Ist der Wechsel von 0 auf 25 Stunden hier relevant oder gilt unabhängig davon eine 3 -Monatige Frist.
Viele Grüße Nadine
von
Alias83
am 14.06.2021, 13:58
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit - Kündigungsfrist AN
Hallo,
während der EZ gilt die vertragliche/ gesetzliche Frist, zum Ende der EZ beträgt die Frist 3 Mo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2021
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit - Kündigungsfrist AN
Innerhalb der EZ greifen deibe vertraglichen Fristen. Nur wenn du auf den Tag gebau kündigst an dem deibe ET endet, gelten dir 3 Monate. Da du nicht sagst ob du tz in der EZ machst oder nach der EZ, nur allgemeine Antwort.
von
Felica
am 14.06.2021, 17:10
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit - Kündigungsfrist AN
Wie im Betreff geschrieben, werde ich die 25 Stunden in Elternzeit für ein Jahr arbeiten. Danach ist vertraglich eine Rückkehr zur alten Arbeitszeit mit Ende der Elternzeit vereinbart.
von
Alias83
am 14.06.2021, 21:03
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit - Kündigungsfrist AN
Also ich verstehe es so: bis 9/21 reine Elternzeit ohne arbeiten und dann für ein Jahr Teilzeit in Elternzeit mit 25 std
Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen willst, hast du 3 Monate Kündigungsfrist. Ansonsten zählt deine Frist vom Arbeitsvertrag
von
MamaausM
am 15.06.2021, 10:15