Blumenfan
Hallo Frau Bader, meine Frau ist schwanger im 8. Monat und noch in Elternzeit. Sie möchte vor dem Beginn der Mutterschutzzeit die Elternzeit beenden. Dies kann bekanntlich der Arbeitgeber nur mit einem besonderen Grund ablehnen. Ihr Arbeitgeber hat jedoch schon angekündigt, dass er das auf jedenfall verhindern möchte. Mit was für Gründen könnte der Arbeitgeber das Beenden der Elternzeit verhindern? Es gab nämlich schon einmal Stress mit dem Arbeitgeber... Nehmen wir mal an, meine Frau darf die Elternzeit nicht beenden. Wie geht's dann weiter? Gibt es Mutterschutzgeld von der Krankenkasse? Bekommt sie danach überhaupt Elterngeld, wenn sie sich dann noch in der Elternzeit von ersten Kind befindet (das Elterngeld fürs erste Kind ist dann gerade ausgelaufen, die Zeit läuft jedoch noch weiter)? Über Antworten würde ich mich freuen. Gruß Martin
Hallo, § 16 Abs 3 BEEG: ..Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Liebe Grüße NB
Felica
Gar nicht. Steht auch so im Gesetz. Zum Mutterschutz kann die Frau die laufende EZ auch ohne zustimmung des AG beenden. Da gibt es keine Ausnahme oder Mitspracherecht. Nur wenn sie die laufende EZ vorher beenden will braucht sie das ok.
Dojii
Falls sich der Arbeitgeber weiterhin querstellt, das Ganze findet sich in § 16 Abs. 3 BEEG: "Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden,"
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