Nutellaella
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte aus persönlichen Gründen aus der Eltern-Teilzeit (20h/W) zurück in die Elternzeit wechseln. Ich habe dazu einen Kommentar von Ihnen von 2016 gefunden, dass dies binnen einer Frist von 7 Wochen möglich ist. Um sicher zu sein, dass diese Regelung noch gilt, habe ich einen Anwalt befragt, der von dieser Regelung aber nichts wusste. Auch online konnte ich keine weiteren Hinweise dazu finden. Können Sie mir bestätigen, dass dies auch 2019 noch möglich ist und wo ich eine verbindliche Rechtsquelle dazu finde? 1000 Dank für Ihre Hilfe! Lieben Gruß
Hallo, Sie können die TZ in EZ kündigen. Dies nach den vertraglichen/ gesetzlichen Fristen. Achten Sie darauf, nur die TZ zu kündigen. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du einen auf die elternzeit befristeten separaten teilzeitvertrag gemacht? den kündigst du gemäß den fristen und kannst so in die EZ zurück. also NUR den tz vertrag kündigen. dann läuft die elternzeit ohne diesen weiter.
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