vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?

Liebe Frau Bader, ich bin noch ganz am Anfang meiner Schwangerschaft und möchte Ende der Woche mit meinem "Arbeitgeber"sprechen. Ich arbeite als Wissenschaftlerin in Lehre und Forschung und möchte nach dem Mutterschutz wieder voll arbeiten, der Vater nimmt dann 1 Jahr Elternzeit. Nun liegt der ET mitten im Semester und wenn ich während des Mutterschutzes keine Seminare anbiete bleiben eine Lehrverpflichtung von 2 Wochen vor und einer Woche nach dem Mutterschutz. Allerdings kann ich ja kein Seminar anbieten, das nur 3 Wochen läuft und fast drei Monate unterbrochen ist. Wie kann man das in solchen Fällen regeln? Ich will einfach für das Gespräch etwas gewappnet sein. Außerdem würde ich mit meinem Forschungsprojekt schon gerne weitermachen, ja nachdem wie es mir gerade geht und auch nach der Entbindung hin und wieder, wenn es sich mit den Schlafenszeiten des Kindes vereinbaren läßt. Nur sehe ich mich eben außerstande in dieser Zeit Vorlesungen zu halten, weil ich ja nicht zusichern kann, daß die Termine alle eingehalten werden können, mir nicht vor allen Studenten die Fruchtblase platzt oder ein längerer Klinikaufenthalt notwendig ist. Kann ich z.b. forschungstätigkeit trotz Mutterschutz irgendwie gegen die Lehrtätigkeit kurz vor und kurz nach dem Mutterschutz verrechnen? vielen Dank für Ihre Antwort, Lena

Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 14:16



Antwort auf: vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?

Liebe Lena, ich habe den prima Beiträgen von Sabri + Andrea nichts zuzufügen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2002



Antwort auf: vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?

Vor der Geburt ist Arbeiten (freiwillig) erlaubt, in der Mutterschutzzeit nach der Geburt dagegen absolut verboten, d.h. dein Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er dich auch auf freiwilliger Basis beschäftigt. Ein persönlicher Ratschlag: Biete deinem Arbeitgeber nichts Zusätzliches an. Schwangerschaften können so unterschiedlich verlaufen und du weißt noch nicht, wie es dir dann geht. Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit, aber ich kenne genug Frauen, die schon lange vor der Geburt nicht mehr arbeiten konnten (mich eingeschlossen, ich lag nach einem Zuviel an Arbeit mit vorzeitigen Wehen lange im Krankenhaus, es hätte auch schief gehen können). Wenn du deine jetzige Situation mit dreißig Jahren Abstand betrachtest, was ist dir dann wichtig, ein gesundes Kind oder ein paar Seminare mehr oder weniger? Gruß, Sabri

Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 20:56



Antwort auf: vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?

Hallo! Biete doch ein Kompaktseminar an! Sowas gabs bei uns an der Uni öfter (hab in München meinen Magister in Pädagogik gemacht). Das war dann meistens 1 Termin zur Vorbersprechung und dann ein Wochenende (Samstag & Sonntag) jeweils 6 oder 8 Stunden Seminar. Das ist eine super Sache und z.T. effektiver als ein wöchentliches Seminar. Ich weiß ja nicht, welches Fach Du lehrst, aber in vielen Fächern müsste sowas doch möglich sein, oder? Viele Grüße! Andrea

Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 21:24



Antwort auf: vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?

Liebe Lena, ich habe den prima Beiträgen von Sabri + Andrea nichts zuzufügen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2002



Antwort auf: vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?

vielen Dank für den Tip mit dem Kompaktseminar, das ist wirklich eine prima Idee, wenn auch an dieser Uni (Köln) nicht so üblich. Das werd ich wohl machen. Liebe Grüße, Lena

Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 13:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


Mutterschutz - Vollzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Krankmeldung während ALG1 - Mutterschutz

Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...