Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vollzeit nach Erziehungsurlaub

Frage: Vollzeit nach Erziehungsurlaub

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Hallo Frau Bader, wenn ich z.B. nach den 3 Jahren Erziehungsurlaub wieder Vollzeit gehen möchte. Muss mir dann mein AG meinen alten Platz wieder geben? Oder kann er auch verlangen z.B. ins Stammhaus nach München zu gehen? Mein AG sitzt als Vertriebsbüro in Neu-Isenburg bei Frankfurt. Grüsse Gabi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Sie müssen den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsvertrag erhalten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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bin nicht frau bader, aber war in der gleichen situation. mein ag wollte mich in eine andere stadt (filiale reisebüro) versetzen. im arbeitsvertrag stand aber der genaue einsatzort, daher durfte er es nicht. schau mal in deinen vertrag, vielleicht bringt dich das schon weiter. lg sina


Mitglied inaktiv

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danke liebe sina, ich schaue mal nach...es fällt sehr schwer, nach dem Erziehungsurlaub nicht mehr zu deinen "alten Leuten" zurückkehren zu können... liebe grüsse gabi


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