Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn ich z.B. nach den 3 Jahren Erziehungsurlaub wieder Vollzeit gehen möchte. Muss mir dann mein AG meinen alten Platz wieder geben? Oder kann er auch verlangen z.B. ins Stammhaus nach München zu gehen? Mein AG sitzt als Vertriebsbüro in Neu-Isenburg bei Frankfurt. Grüsse Gabi
Hallo, das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Sie müssen den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsvertrag erhalten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
bin nicht frau bader, aber war in der gleichen situation. mein ag wollte mich in eine andere stadt (filiale reisebüro) versetzen. im arbeitsvertrag stand aber der genaue einsatzort, daher durfte er es nicht. schau mal in deinen vertrag, vielleicht bringt dich das schon weiter. lg sina
Mitglied inaktiv
danke liebe sina, ich schaue mal nach...es fällt sehr schwer, nach dem Erziehungsurlaub nicht mehr zu deinen "alten Leuten" zurückkehren zu können... liebe grüsse gabi
Ähnliche Fragen
Mein Erziehungsurlaub endet im Oktober 2007. Ich habe zwischendurch nicht gearbeitet, weil ich für mein Kind da sein wollte. Mein Chef hat einer Kollegin, deren Erziehungsurlaub nun bald endet, gesagt, er wolle generell nur noch Vollzeitkräfte (wieder-)einstellen und Teilzeitkräfte gar nicht mehr. Wir sind ca. 40 Mitarbeiter, 20% davon seien schon ...
Guten Morgen, Laut meinem Grundvertrag bin ich auf Vollzeit angestellt, habe seit 2 Jahren aber immer für 6 bzw. 12 Monate Laufzeit auf 75% reduziert. Da die aktuelle Laufzeit am 31.12 endet habe ich einen Antrag auf Verlängerung um 6 Monate gestellt. Bisher habe ich von meinem AG allerdings keine Rückmeldung bekommen, lediglich eine Aufforderun ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...
Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung